Was sind die Bedingungen zur Gründung eines vZEV?
Unser Prozess zur Gründung eines vZEV bedeutet für Sie keine Kosten, sollte sich ergeben, dass eine der folgenden Bedingungen nicht erfüllt ist:
- Die gesamte Produktionsleistung (Solaranlage/n) des Zusammenschlusses muss mindestens 10 Prozent der gesamten Anschlussleistung des Zusammenschlusses betragen.
- Die Netztopologie/Infrastruktur des Verteilnetzbetreibers muss ein vZEV mit mindestens einem Teilnehmer (nebst Ihnen) ermöglichen.
- Mindestens ein zusätzlicher vZEV-Teilnehmer (in der Regel Nachbar) muss einverstanden sein.
Diese Punkte werden während dem Abklärungs- bzw. Gründungsprozess des vZEV geprüft.
Weitere Ausführung zur 10 % Regel (Punkt Nummer 1 oben):
Wir stellen fest, dass teilweise eine falsche Interpretation dieser Anforderung erfolgt. Die gesamte Anschlussleistung betrifft das vZEV, nicht alle theoretisch möglichen vZEV Teilnehmer.
Lokalerstrom.ch (von VSE, Swissolar und EnergieSchweiz) schreibt unter "Verhältnis Anschlussleistungen":
"Die Leistung der Produktionsanlage (kWp) muss mindestens 10% der Anschlussleistung (A) der teilnehmenden Verbraucher:innen betragen."
Beispiel:
Ein vZEV ist von der Netztopologie her mit 10 Gebäuden möglich. Jedes Gebäude hat eine Anschlussleistung von 27.7 kVA, da die Gebäude je mit einer HAK-Sicherung von 40 A abgesichert sind. (Berechnung: 40 A * 400 V * √3 = 27.7 kVA)
Die Solaranlagenleistung (DC-Seitig, in kWp) beträgt 15 kWp. Diese ist aber geringer als das zehnfache der Summe der Anschlussleistung aller möglichen Gebäude (10 * 27.7 kVA = 277 kVA).
Ein vZEV ist also zwar nicht mit allen Gebäuden möglich, aber mit so vielen, bis die maximal mögliche Anschlussleistung erreicht wird, welche ist: 15 kWp * 10 = 150 kVA (Einheitenvermischung von Peak-Wirkleistung zu Scheinleistung beabsichtigt, da die "10 % Regel" es so vorgibt.)
Konkret wären es in diesem Beispiel also 150 kVA / 27.7 kVA = 5.4, bzw. abgerundet 5 Gebäude.
Tipp: Nutzen Sie unser kostenloses Onlinetool zur Berechnung der 10 % vZEV-Regel, mit dem die maximal mögliche Summe der Anschlussleistungen (in kVA, korrekt eigentlich Scheinleistung genannt), bzw. die maximal mögliche Summe der HAK-Absicherungen (in A) zur Gründung eines vZEV berechnet werden kann.
Bemerkung:
Diese Regelung ist dafür da, dass sich die Teilnahme an einem vZEV für Verbraucher auch lohnt. Und das erzielt diese Regelung bei korrekter Auslegung auch:
Oft ist ein vZEV nämlich in der Tat gar nicht mehr wirtschaftlich (für die Verbraucher), wenn die 10 % Regel nicht eingehalten wird. (Nicht immer, da ja Anschlussleistung nicht direkt mit Verbrauch und Verbraucherverhalten einhergeht.)
Ein vZEV lohnt sich für Verbraucher nur, wenn Überschuss an PV-Energie zur Verfügung steht.
Mit dem vZEV Rechner kann ermittelt werden, mit wie vielen vZEV-Teilnehmern ein vZEV unter bestimten Bedingungen wirtschaftlich ist.
Jetzt starten: Kostenlose Abklärung / Gründung eines virtuellen ZEV