FAQ zu vZEV

Antworten zu den häufigsten Fragen rund um das Teilen von Solarstrom in der Nachbarschaft mit virtuellem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV).

Es gibt keine Unterschiede. Virtueller ZEV und vZEV sind nur kürzere Schreibweisen für "virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch".

Das ist hier beschrieben.

Nein. Netzbetreiber sind sowohl verpflichtet innerhalb 15 Tagen Auskunft über die möglichen vZEV Teilnehmer zu geben, als auch vZEV ab Anmeldung innerhalb drei Monaten umzusetzen. Sofern noch keine Smart Meter (Stromzähler mit Kommunikationsschnittstelle) verbaut sind, muss der Netzbetreiber diese innerhalb der drei Monate bei den vZEV Teilnehmern einbauen.

Nein. Einige Netzbetreiber bieten jedoch auch Abrechnungsdienstleistungen an (ähnlich wie PVshare), wofür - wenn Sie sich für dieses Angebot entscheiden - natürlich Gebühren anfallen. Sie haben aber immer die Wahl, ob Sie das Angebot vom Netzbetreiber annehmen, oder das vZEV über PVshare abrechnen. Auch dann dürfen vom vZEV Betreiber keine Gebühren anfallen. PVshare kann mit jedem Netzbetreiber in der Schweiz genutzt werden - der Netzbetreiber muss die Daten zur Verfügung stellen.
Nicht erlaubte Initial- oder Betriebsgebühren sind nicht zu verwechseln mit dem Messtarif: Diesen müssen Netzbetreiber ab 2026 separat und transparent je Messpunkt abrechnen. Diese Kosten sind bei den meisten Netzbetreibern aktuell in anderen Gebühren enthalten.

Diese Abklärung ist Teil des begleiteten vZEV Gründungsprozesses. Das ist Abhängig von der Netztopologie und der Netzbetreiber muss dazu innerhalb 15 Tagen Auskunft geben. Erfreulicherweise stellen einige Netzbetreiber Webseiten zur Verfügung, wo diese Möglichkeiten direkt geprüft werden können:

  • BKW (nach unten scrollen)
  • Auf Leghub kann geprüft werden, mit welchen Gebäuden/Parteien ein vZEV möglich ist bei den Netzbetreibern
    • CKW
    • eniwa
    • ewl
    • InfraWerkeMünsingen
    • EW Kallnach
    • Licht- und Wasserwerk Adelboden AG
    • Stadtwerk Winterthur

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Die Frage, die in diesem Zusammenhang gestellt wird, betrifft Abrechnungsarten wie zum Beispiel:

  • Die PV-Energie wird gleichmässig aufgeteilt.
  • Ein vZEV-Teilnehmer erhält als Erster PV-Überschuss. Nur wenn darüber hinaus noch Energie übrig bleibt, wird diese auf weitere Teilnehmer aufgeteilt.

Bisher haben wir uns aus mehreren Gründen gegen solche Modelle entschieden - darunter vermehrte Supportfälle, Kunden, die aufgrund einseitiger Aufteilung plötzlich Verluste machen mit vZEV, sowie die zunehmende Komplexität durch einen Wildwuchs an Varianten.
Zudem sind wir bei PVshare der Überzeugung, dass eine stets faire und verbrauchergerechte Aufteilung zu weniger "roten Köpfen" innerhalb von vZEV führt.
Wenn die Option, jemanden zu bevorzugen, gar nicht erst existiert, wird das Risiko von vornherein ausgeschlossen, dass sich jemand benachteiligt oder gar betrogen fühlen könnte.

Wir stellen fest, dass der Frage oft eine falsche Vorstellung zugrundeliegt, wie die Energie aufgeteilt wird.
Die effektive faire Aufteilung wird dem eigentlichen Bedürfniss oft sogar noch besser gerecht. Siehe heirzu "Wie wird die Energie im vZEV aufgeteilt?"
Zum ähnlichen Thema gehört auch eine allfällige Aufteilung der eingespiesenen PV-Energie, siehe unter "Wie wird der PV-Energiebezug im vZEV aufgeteilt, wenn mehr als ein PA-Anlagenbetreiber im vZEV ist?"

Die Energie wird anteilmässig aufgeteilt.
In anderen Worten: Für jedes kWh das zu einem Zeitpunkt (bei vZEV entspricht "Zeitpunkt" normalerweise einem Viertelstundeninkrement) bezogen wird, erhält jeder vZEV-Teilnehmer den genau gleichen Anteil an vergünstiger PV-Energie, wenn weniger PV-Energie zur Verfügung steht, als Energie im vZEV verbraucht wird.

Beispiel:

  • PV-Produktion: 1 kWh
  • Teilnehmer A: Verbrauch 2 kWh
  • Teilnehmer B: Verbrauch 1 kWh
  • Gesamtverbrauch: 3 kWh

Die PV-Energie wird anteilsmässig am Verbrauch verteilt:

  • Teilnehmer A erhält: 2/3 × 1 kWh = 0.667 kWh
  • Teilnehmer B erhält: 1/3 × 1 kWh = 0.333 kWh

Daraus resultieren folgende Vorteile:

  1. Die Aufteilung ist immer fair.
  2. Es ist die genauste Abrechnungsart, die mit den Daten möglich ist.
  3. Jeder vZEV-Teilnehmer hat einen Anreiz, möglichst dann Energie zu beziehen, wenn auch lokal produzierte PV-Energie verfügbar ist.
  4. Durch den Anreiz, dass Verbraucher das Verbraucherverhalten wo möglich zu anzupassen, profitieren schlussendlich auch PV-Anlagenbetreiber davon, dass mehr PV-Energie im vZEV verkauft werden kann.
  5. Die Rücklieferung in das Stromnetz wird geringer - dadurch wird auch das globale Stromnetz entlastet.

Bemerkung: Diese Aufteilung erfolgt nur zu Zeitpunkten, zu denen weniger PV-Energie im vZEV verfügbar ist, als Energie im vZEV verbraucht wird.

Die Energie wird anteilmässig aufgeteilt.
In anderen Worten: Für jedes kWh das zu einem Zeitpunkt (bei vZEV entspricht "Zeitpunkt" normalerweise einem Viertelstundeninkrement) eingespiesen wird, erhält jeder PV-Anlagenbetreiber im vZEV den genau gleichen Anteil an höherer PV-Vergütung, wenn mehr PV-Energie produziert wird, als Energie im vZEV verbraucht wird.

Beispiel:

  • PV-Anlagenbetreiber 1, PV-Produktion: 1 kWh
  • PV-Anlagenbetreiber 2, PV-Produktion: 3 kWh
  • Verbrauch von Energie im vZEV: Verbrauch 1 kWh

Der Verkauf von PV-Energie innerhalb des vZEV wird anteilsmässig an der Produktion verteilt:

  • PV-Anlagenbetreiber 1 verkauft: 1/4 × 1 kWh = 0.25 kWh im vZEV und den Rest an den Netzbetreiber
  • PV-Anlagenbetreiber 2 erhält: 3/4 × 1 kWh = 0.75 kWh im vZEV und den Rest an den Netzbetreiber

Bemerkung: Diese Aufteilung erfolgt nur zu Zeitpunkten, zu denen mehr PV-Energie im vZEV verfügbar ist, als Energie im vZEV verbraucht wird.

Eine ausgeklügelte Software, Spezialisierung auf vZEV und umfassende Unterstützung, insbesondere auch im Gründungsprozess.
Der kostenlose vZEV Gründungsprozesses ermöglicht die Abklärung ohne Verpflichtungen. Der Prozess kann ohne Kostenfolgen abgebrochen werden. Neben dem kostenlosen vZEV Rechner bietet PVshare umfangreiches Wissen rund um vZEV und eine bequeme vZEV-Abrechnungslösung, die je nach Modell vollautomatisch Abrechnungen für das vZEV erstellt und versendet.
PVshare ist ein Trademark von inventlab GmbH. Wir sind eine Softwareentwicklungs-Firma mit Fokus auf Entwicklung von wertvoller Software für viele Nutzer, wodurch bis zur effektiven vZEV Gründung alles kostenlos angeboten und danach die Kosten tief gehalten werden können.
PVshare befindet sich im Kanton Solothurn. Mehr zum Trademark und zum Unternehmen finden Sie hier.

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Ja. Wenn Strom aus dem Haus eines vZEV-Teilnehmers mit Solaranlage fliesst und nicht zeitgleich in ein anderes Haus eines vZEV-Teilnehmers fliesst, so wird diese Energie dem Netzbetreiber verkauft.

Bevor ein vZEV gegründet werden kann, muss abgeklärt werden, ob die Bedingungen erfüllt sind und - falls nicht ohnehin offensichtlich - ob die Wirtschaftlichkeit gegeben ist.
Wenn ein vZEV mit dem PVshare Gründungsprozess abgeklärt und gegründet wird, fallen erst Kosten an, wenn das vZEV auch wirklich gegründet werden kann und Sie es als wirtschaftlich einstufen und daher auch realisieren wollen. Dann gelten unsere Preise je nach gewähltem Modell je vZEV Teilnehmer.
Es fallen erst Kosten an, wenn der vZEV auch erfolgreich gegründet und über PVshare abgerechnet werden kann.
Sollte ein vZEV aufgrund der Netztopologie oder fehlendem Einverständnis der Nachbarn (durch all diese Prozesse werden Sie begleitet) nicht möglich sein, so fallen keine Kosten von PVshare an.
Sie können die Gründung oder Verwaltung des vZEV auch jederzeit einem unserer Partner übergeben - auch wenn Sie bereits gestartet haben.
Ein Vertrag zwischen Ihnen und PVshare kommt erst zustande, wenn ein vZEV aufgesetzt werden kann und Sie sich explizit für eines unserer vZEV-Abrechnungsmodelle entschieden haben.
In anderen Worten: Wenn Sie diesen Prozess starten, verpflichten Sie sich gegenüber PVshare bis zum effektiven Kaufabschluss zu nichts und können jederzeit abbrechen. Umgekehrt ist PVshare Ihnen gegenüber erst nach Rechnungsstellung (Vertragsbeginn) Leistungen schuldig. Die Begleitung zum Aufsetzen eines vZEV ist eine kostenlose und freiwillige Leistung unsererseits. In das Vertragsverhältnis mit dem Netbetreiber ist PVshare nicht involviert.
Siehe hierzu auch unsere AGB.

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Beachten Sie die Meldung, die erscheint. Bei der Registrierung oder beim Passwort wechseln fordern wir eine mindestanzahl Zeichen, sowie dass das gewählte Passwort nicht in einem Datenleck aufgetaucht ist.
Eine Software möglichst sicher zu betreiben steht in direktem Widerspruch dazu, wie bequem die Software für Nutzer zu bedienen ist. Für uns hat das Thema Datenschutz und Datensicherheit allerhöchste Priorität. Passwörter die in Datenlecks aufgetaucht sind gelten nicht mehr als sicher. Wenn Ihr gewähltes Passwort in einem Datenleck aufgetaucht ist, so heisst das nicht, dass Ihr Account irgendwo gestohlen wurde, aber dass genau dieses Passwort schonmal verwendet und gestohlen wurde. In diesem Falle zwingt Sie unser System, ein anderes zu wählen. An dieser Stelle sei erwähnt, dass Sie Ihr Passwort auch bei anderen Zugängen ändern sollten, sofern Sie das identische Passwort auch anderswo eingesetzt haben (wobei grundsätzlich auch davon abgeraten wird, ein identisches Passwort an mehreren Orten zu verwenden).


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