FAQ zu vZEV

Antworten zu den häufigsten Fragen rund um das Teilen von Solarstrom in der Nachbarschaft mit virtuellem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV).

Hier finden Sie alles nötige, was Sie bei neuen vZEV wissen müssen, als auch Anleitungen zu jedem Anwendungsfall.

Tipps: Nutzen Sie einen genug grossen Bildschirm (Computer/Notebook, nicht Smartphone) für Konfigurationen im PVshare Cockpit, damit Sie alle Hinweise und Optionen komfortabel auf einen Blick sehen. Beachten Sie jeweils die Tooltips mit weiterführenden Informationen (mit Maus über Symbole fahren). Beachten Sie stets was rot ist und auf noch fehlende oder falsche Einträge hinweist.

Es gibt keine Unterschiede. Virtueller ZEV und vZEV sind nur kürzere Schreibweisen für "virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch".

Das PVshare Portal wurde im Q2 2025 umbenannt zu PVshare Cockpit - sollte irgendwo das PVshare Portal erwähnt sein, so ist damit das PVshare Cockpit gemeint.

Eine ausgeklügelte Software, Spezialisierung auf vZEV und LEG, sowie umfassende Unterstützung, insbesondere mit Know-How und im vZEV/LEG-Gründungsprozess.

Unsere Software - PVshare Cockpit - ist bequem zu bedienen und ist ein idealer Kompromiss zwischen Komplexität und Funktionsvielfalt, um die effektiven Kundenbedürfnisse trotz einfacher Bedienung abzudecken. Mehr dazu, wie ein vZEV im PVshare Cockpit verwaltet wird, finden Sie hier.
Das PVshare Cockpit arbeitet autonom für Sie: Daten werden automatisch empfangen, verarbeitet und wenn eine neue Rechnungsperiode (frei wählbar von monatlich bis jährlich) fällig ist und Daten vorhanden sind, werden die Rechnungen vollautomatisch erstellt.
Beim Pro+ Abo werden die Rechnungen nach Ihrer Freigabe (oder nach Ablauf der einstellbaren Frist) vollautomatisch per E-Mail versendet. Noch einfacher und bequemer könnte die Verwaltung und Abrechnung eines vZEV oder einer LEG nicht sein.

Nicht nur vZEV/LEG Verantwortliche (oder Manager) haben Zugriff auf das PVshare Cockpit, auch alle vZEV oder LEG Teilnehmer können sich einloggen, um Statistiken und Rechnungen einzusehen. Dadurch hat jeder Teilnehmer die Möglichkeit sein Stromverbrauchverhalten zu optimieren, wovon alle profitieren.

Gleichzeitig ist die Software versehen mit Mechanismen, um vor Fehlkonfigurationen zu schützen. So werden die Bilanzsummen der Energiedaten, die von den Netzbetreibern angeliefert werden zusätzlich berechnet und mit den angelieferten Daten abgestimmt. Damit kann die Software eindeutig erkennen, ob eine Inkonsistenz vorliegt, wenn z.B. ein Stromzähler nicht oder falsch konfiguriert ist.
Die Software enthält unzählige weitere vollautomatischen Mechanismen, die vor Fehlkonfigurationen und damit fehlerhaften Abrechnungen schützen; so zum Beispiel eine Plausibilisierungsprüfung der konfigurierten Tarife.
Das Verhalten der Software wird von verschiedenen Gesichtspunkten laufend überwacht, um Sicherheit und Zuverlässigkeit sicherzustellen.

Der kostenlose vZEV Gründungsprozesses ermöglicht die Abklärung ohne Verpflichtungen. Der Prozess kann ohne Kostenfolgen abgebrochen werden. Neben dem kostenlosen vZEV Rechner bietet PVshare umfangreiches Wissen rund um vZEV und LEG.

PVshare ist eine eingetragene Marke (Trademark) von inventlab GmbH (inventlab ist ebenfalls eine eingetragene Marke), einer Softwareentwicklungs-Firma mit Fokus auf Entwicklung von wertvoller Software für viele Nutzer, wodurch die Kosten tief gehalten werden können. PVshare, bzw. inventlab GmbH befindet sich im Kanton Solothurn. Mehr zum Trademark und zum Unternehmen finden Sie hier.

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Netzbetreiber übertragen die Daten (vollautomatisch) an PVshare. Dies normalerweise über den Datahub Swisseldex. Die Datenübertragung geschieht nach dem Schweizer Branchenstandard zur Übermittlung solcher Daten (SDAT-CH im Format ebIX).
Kunden müssen sich dabei einzig und alleine darum kümmern, dass der Netzbetreiber weiss, wohin diese Daten übermittelt werden sollen. Dazu muss dem Netzbetreiber bei der Anmeldung des vZEV folgendes mitgeteilt werden:
EIC von PVshare: 12X-00000020CH-P (Rolle auf Swisseldex: DEC)

Das ist hier beschrieben.

Nein. Netzbetreiber sind sowohl verpflichtet innerhalb 15 Tagen Auskunft über die möglichen vZEV Teilnehmer zu geben, als auch vZEV ab Anmeldung innerhalb drei Monaten umzusetzen. Sofern noch keine Smart Meter (Stromzähler mit Kommunikationsschnittstelle) verbaut sind, muss der Netzbetreiber diese innerhalb der drei Monate bei den vZEV Teilnehmern einbauen. Bei Streitigkeiten ist ElCom zuständig.

Nein. Einige Netzbetreiber bieten jedoch auch Abrechnungslösungen (ähnlich wie PVshare) oder Abrechnungsdienstleistungen/Praxismodelle an , wofür - wenn Sie sich für dieses Angebot entscheiden - natürlich Gebühren anfallen. Sie haben aber immer die Wahl, ob Sie das Angebot vom Netzbetreiber annehmen, oder das vZEV über PVshare abrechnen.

Rechnen Sie mit PVshare ab, haben Sie den Vorteil, dass Sie eine Lösung von einem unabhängigen Anbieter nutzen. Unsere Lösung ist vollkommen auf Ihren Profit und die Profitoptimierung für Sie ausgelegt.

Wenn Sie mit PVshare abrechnen, dürfen für den vZEV Betreiber keine laufenden Gebühren vom Netzbetreiber anfallen.
PVshare kann mit jedem Netzbetreiber in der Schweiz genutzt werden, solange die Daten im Branchenstandard (SDAT-CH) geliefert werden - der Netzbetreiber muss die Daten dafür kostenlos zur Verfügung stellen.

Nicht erlaubte Betriebsgebühren sind nicht zu verwechseln mit dem Messtarif: Siehe hierzu unter "Welche Betriebsgebühren können vom Netzbetreiber für einen vZEV anfallen?"

Ein Messtarif für den virtuellen Messpunkt.

Netzbetreiber müssen den Messtarif ab 2026 separat und transparent je Messpunkt abrechnen - auch ohne vZEV. Diese Kosten sind bei den meisten Netzbetreibern aktuell in anderen Gebühren enthalten.

Für den virtuellen Messpunkt bei vZEV oder LEG können Netzbetreiber ab 2026 ebenfalls Gebühren erheben.
Die BKW beispielsweise erhebt CHF 16.22 pro Jahr für den virtuellen Messpunkt pro vZEV/LEG inkl. MwSt., während CKW CHF 13.60 pro Jahr inkl. MwSt. in Rechnung stellen wird.
Diese Kosten können auf die vZEV Teilnehmenden aufgeteilt werden, wodurch sie praktisch vernachlässigbar werden.
ElCom empfiehlt den Netzbetreibern - aufgrund einer Zitat "Bagatellgrenze" - auf die Erhebung eines Messtarifs auf virtuelle Messpunkte zu verzichten. Siehe hierzu Wegleitung zur Kostenrechnung für die Tarife 2026 von ElCom, Seite 69

Weitere Geühren für den Betrieb eines vZEV sind im Übrigen nicht erlaubt. Verteilnetzbetreiber sind verpflichtet, die für die Abrechnung notwendigen Lastgangdaten kostenlos bereitzustellen. (Artikel 18 Absatz 7 EnV)
Weitere Gesetzesartikel finden Sie auf der Startseite unter "Was sind die rechtlichen Grundlagen für einen vZEV?".

Doch.
Ab Datum der Anmeldung des vZEV hat der Netzbetreiber drei Monate Zeit, allfällige noch fehlende SmartMeter (auf Kosten des Netzbetreibers) einzubauen.

Trifft selten zu, kommt aber darauf an:

Teils geben Netzbetreiber einen falschen Negativbescheid oder eine verwirrende Antwort: Wenn die Summe sämtlicher Anschlussleitungen sämtlicher theoretisch möglicher vZEV Teilnehmer in Betracht gezogen wird und mit dieser theoretischen Gesamtsumme die max mögliche Anschlussleistung (gemäss 10 % Regel) überschritten wird.
In diesem Fall ist ein vZEV selbstverständlich möglich mit sovielen Teilnehmern, solange die 10 % Regel eingehalten wird.

Siehe zur 10 % Regel auch "Was sind die Bedingungen zur Gründung eines vZEV?" auf der Startseite, sowie unser Berechnungstool zur 10 % Regel

Nur im folgenden Fall ist ein vZEV effektiv nicht möglich: Wenn die PV-Anlage aber effektiv eine zu geringe Leistung aufweist, so dass auch mit einem einzelnen weiteren vZEV Teilnehmer die maximal mögliche Anschlussleistung überschritten wird. Das ist praktisch nie der Fall, selbst mit PV-Anlagen mit einer Leistung von unter 10 kWp.

Diese Abklärung ist Teil des begleiteten vZEV Gründungsprozesses. Das ist Abhängig von der Netztopologie und der Netzbetreiber muss dazu innerhalb 15 Tagen Auskunft geben. Erfreulicherweise stellen einige Netzbetreiber Webseiten zur Verfügung, wo diese Möglichkeiten direkt geprüft werden können:

  • BKW (nach unten scrollen)
  • Auf Leghub kann geprüft werden, mit welchen Gebäuden/Parteien ein vZEV möglich ist bei den Netzbetreibern
    • CKW
    • eniwa
    • ewl
    • InfraWerkeMünsingen
    • EW Kallnach
    • Licht- und Wasserwerk Adelboden AG
    • Stadtwerk Winterthur

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Die Frage, die in diesem Zusammenhang gestellt wird, betrifft Abrechnungsarten wie zum Beispiel:

  • Die PV-Energie wird gleichmässig aufgeteilt.
  • Ein vZEV-Teilnehmer erhält als Erster PV-Überschuss. Nur wenn darüber hinaus noch Energie übrig bleibt, wird diese auf weitere Teilnehmer aufgeteilt.

Bisher haben wir uns aus mehreren Gründen gegen solche Modelle entschieden - darunter vermehrte Supportfälle, Kunden, die aufgrund einseitiger Aufteilung plötzlich Verluste machen mit vZEV, sowie die zunehmende Komplexität durch einen Wildwuchs an Varianten.
Zudem sind wir bei PVshare der Überzeugung, dass eine stets faire und verbrauchergerechte Aufteilung zu weniger "roten Köpfen" innerhalb von vZEV führt.
Wenn die Option, jemanden zu bevorzugen, gar nicht erst existiert, wird das Risiko von vornherein ausgeschlossen, dass sich jemand benachteiligt oder gar betrogen fühlen könnte.

Wir stellen fest, dass der Frage oft eine falsche Vorstellung zugrundeliegt, wie die Energie aufgeteilt wird.
Die effektive faire Aufteilung wird dem eigentlichen Bedürfniss oft sogar noch besser gerecht. Siehe heirzu "Wie wird die Energie im vZEV aufgeteilt?"
Zum ähnlichen Thema gehört auch eine allfällige Aufteilung der eingespiesenen PV-Energie, siehe unter "Wie wird der PV-Energiebezug im vZEV aufgeteilt, wenn mehr als ein PA-Anlagenbetreiber im vZEV ist?"

Die Energie wird anteilmässig aufgeteilt.
In anderen Worten: Für jedes kWh das zu einem Zeitpunkt (bei vZEV entspricht "Zeitpunkt" normalerweise einem Viertelstundeninkrement) bezogen wird, erhält jeder vZEV-Teilnehmer den genau gleichen Anteil an vergünstiger PV-Energie, wenn weniger PV-Energie zur Verfügung steht, als Energie im vZEV verbraucht wird.

Beispiel:

  • PV-Produktion: 1 kWh
  • Teilnehmer A: Verbrauch 2 kWh
  • Teilnehmer B: Verbrauch 1 kWh
  • Gesamtverbrauch: 3 kWh

Die PV-Energie wird anteilsmässig am Verbrauch verteilt:

  • Teilnehmer A erhält: 2/3 × 1 kWh = 0.667 kWh
  • Teilnehmer B erhält: 1/3 × 1 kWh = 0.333 kWh

Daraus resultieren folgende Vorteile:

  1. Die Aufteilung ist immer fair.
  2. Es ist die genauste Abrechnungsart, die mit den Daten möglich ist.
  3. Jeder vZEV-Teilnehmer hat einen Anreiz, möglichst dann Energie zu beziehen, wenn auch lokal produzierte PV-Energie verfügbar ist.
  4. Durch den Anreiz, dass Verbraucher das Verbraucherverhalten wo möglich zu anzupassen, profitieren schlussendlich auch PV-Anlagenbetreiber davon, dass mehr PV-Energie im vZEV verkauft werden kann.
  5. Die Rücklieferung in das Stromnetz wird geringer - dadurch wird auch das globale Stromnetz entlastet.

Bemerkung: Diese Aufteilung erfolgt nur zu Zeitpunkten, zu denen weniger PV-Energie im vZEV verfügbar ist, als Energie im vZEV verbraucht wird.

Die Energie wird anteilmässig aufgeteilt.
In anderen Worten: Für jedes kWh das zu einem Zeitpunkt (bei vZEV entspricht "Zeitpunkt" normalerweise einem Viertelstundeninkrement) eingespiesen wird, erhält jeder PV-Anlagenbetreiber im vZEV den genau gleichen Anteil an höherer PV-Vergütung, wenn mehr PV-Energie produziert wird, als Energie im vZEV verbraucht wird.

Beispiel:

  • PV-Anlagenbetreiber 1, PV-Produktion: 1 kWh
  • PV-Anlagenbetreiber 2, PV-Produktion: 3 kWh
  • Verbrauch von Energie im vZEV: Verbrauch 1 kWh

Der Verkauf von PV-Energie innerhalb des vZEV wird anteilsmässig an der Produktion verteilt:

  • PV-Anlagenbetreiber 1 verkauft: 1/4 × 1 kWh = 0.25 kWh im vZEV und den Rest an den Netzbetreiber
  • PV-Anlagenbetreiber 2 erhält: 3/4 × 1 kWh = 0.75 kWh im vZEV und den Rest an den Netzbetreiber

Bemerkung: Diese Aufteilung erfolgt nur zu Zeitpunkten, zu denen mehr PV-Energie im vZEV verfügbar ist, als Energie im vZEV verbraucht wird.

Ja. Wenn Strom aus dem Haus eines vZEV-Teilnehmers mit Solaranlage fliesst und nicht zeitgleich in ein anderes Haus eines vZEV-Teilnehmers fliesst, so wird diese Energie dem Netzbetreiber verkauft.

Bevor ein vZEV gegründet werden kann, muss abgeklärt werden, ob die Bedingungen erfüllt sind und - falls nicht ohnehin offensichtlich - ob die Wirtschaftlichkeit gegeben ist.
Wenn ein vZEV mit dem PVshare Gründungsprozess abgeklärt und gegründet wird, fallen erst Kosten an, wenn das vZEV auch wirklich gegründet werden kann und Sie es als wirtschaftlich einstufen und daher auch realisieren wollen. Dann gelten unsere Preise je nach gewähltem Modell je vZEV Teilnehmer.
Es fallen erst Kosten an, wenn der vZEV auch erfolgreich gegründet und über PVshare abgerechnet werden kann.
Sollte ein vZEV aufgrund der Netztopologie oder fehlendem Einverständnis der Nachbarn (durch all diese Prozesse werden Sie begleitet) nicht möglich sein, so fallen keine Kosten von PVshare an.
Sie können die Gründung oder Verwaltung des vZEV auch jederzeit einem unserer Partner übergeben - auch wenn Sie bereits gestartet haben.
Ein Vertrag zwischen Ihnen und PVshare kommt erst zustande, wenn ein vZEV aufgesetzt werden kann und Sie sich explizit für eines unserer vZEV-Abrechnungsmodelle entschieden haben.
In anderen Worten: Wenn Sie diesen Prozess starten, verpflichten Sie sich gegenüber PVshare bis zum effektiven Kaufabschluss zu nichts und können jederzeit abbrechen. Umgekehrt ist PVshare Ihnen gegenüber erst nach Rechnungsstellung (Vertragsbeginn) Leistungen schuldig. Die Begleitung zum Aufsetzen eines vZEV ist eine kostenlose und freiwillige Leistung unsererseits. In das Vertragsverhältnis mit dem Netbetreiber ist PVshare nicht involviert.
Siehe hierzu auch unsere AGB.

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Ausgangslage

In jedem Abo (Pro/Pro+) ist ein Stromzähler/Messpunkt in einer Messrichtung enthalten.
Sendet der Netzbetreiber Daten für beide Messrichtungen so ist für diese zusätzliche Messrichtung ein AddMeter Abo nötig. Dies ist normalerweise bei Solaranlagenbetreibern der Fall. Es gibt aber auch Netzbetreiber (das sind Einzelfälle und nicht die Regel) die bei reinen Verbrauchern Daten in beide Messrichtungen übermitteln - dann sind die Werte in Rücklieferrichtung stets 0. Es gibt Netzbetreiber, die auf Nachfrage die Übermittlung solcher unnötigen Daten einstellen - dann kann der Messpunkt in dieser Messrichtung entfallen und es ist kein zusätzliches AddMeter Abo nötig.

Mit den AddMeter Abos entschädigt der Kunde ausschliesslich die Datenverarbeitung an PVshare - daher ist dieses Abo im Verhältnis zu den Pro/Pro+ Abos so stark vergünstigt. Kunden bezahlen bei PVshare nur, was sie wirklich brauchen, bzw. entschädigen die Kosten die durch ihre Nutzung effektiv entstehen.

AddMeter Abos können aber nur für zusätzliche Stromzähler/Messrichtungen verwendet werden, wenn mehrere einer einzelnen vZEV Einheit zugewiesen werden und damit in der gleichen Rechnung/Gutschrift der vZEV Einheit abgerechnet werden.
Alternativ zum AddMeter Abo kann auch ein zusätzliches Abo Pro/Pro+ verwendet werden. Das macht dann Sinn, wenn für diese Messrichtung eine separate Rechnung/Gutschrift erstellt werden soll.

Wieso ist für jede zusätzliche Messrichtung ein zusätzliches AddMeter oder Pro/Pro+ Abo nötig?

Gemäss dem Datenübermittlungsstandard auf dem Schweizer Strommarkt (SDAT-CH) werden die Lastgangdaten immer in beide Richtungen separat geliefert.
Das kann unter verschiedenen oder der gleichen Messpunktnummer erfolgen, das kommt auf den Netzbetreiber an. Das PVshare Cockpit muss/kann natürlich beides handhaben.
Das gilt für den virtuellen Bilanzzähler, als auch jene Stromzähler die im Cockpit unter "Stromzähler" erfasst werden.
Daher werden im PVshare Cockpit auch zwei identische Messpunktnummern mit unterschiedlicher Messrichtung als zwei Stromzähler betrachtet.

Einige Netzbetreiber senden in beide Richtungen Daten, auch wenn bei einem Stromzähler gar keine PV-Anlage vorhanden ist und daher gar keine Rücklieferung gemessen wird. Die Messwerte in dieser Messrichtung sind dann immer 0 (null).
In diesem Fall ist dennoch zusätzlich ein AddMeter (oder Pro/Pro+) Abo nötig für diesen Messpunkt in dieser Messrichtung. Das hat folgenden Grund: Wenn der Netzbetreiber diese Daten übermittelt, müssen diese auch zwangsläufig vom PVshare Cockpit verarbeitet werden. Denn aufgrund der Art von SDAT-CH ist vor der Verarbeitung gar nicht bekannt, was in den Daten enthalten ist. Diese Daten können daher nicht einfach ausgeschlossen werden, um die aufwändige Datenverarbeitung zu umgehen. Die Datenverarbeitung findet daher im PVshare Cockpit statt, wenn immer Netzbetreiber Daten anliefern - unabhängig vom Inhalt dieser Daten.

Beachten Sie, dass für den Bilanzmesspunkt (für beide Messrichtungen) keine zusätzlichen Abos nötig sind. Für zusätzliche Energiedaten (z.B. Reaktive Energie) wird ebenfalls je ein AddMeter Abo benötigt (identisches Prinzip wie oben beschrieben).

Es hat sich nicht bewährt und es lässt sich damit nicht das Erfolgserlebnis erzielen, welches wir für unsere Kunden anstreben. Die bereits laufenden vZEV mit diesem Abo haben wir gemäss unseren AGB kostenlos auf das nächsthöhere Abo migriert.

Hintergrund:
Das Basic Abo ermöglichte einen manuellen Datenupload - die Daten wurden dabei dem/der vZEV Verantwortlichen vom Netzbetreiber als einzelne Dateien zur Verfügung gestellt.
Aufwand und Fehlerquellen sind bei manuellem Handling der Daten enorm. Die Praxis hat in der Zwischenzeit (Anfang 2025 bis Juli 2025) gezeigt, dass eine durch unsere Kunden durchgeführte manuelle Handhabung der Daten unpraktikabel ist. Das kann nicht zu der Kundenzufriedenheit führen, die wir anstreben.
Grund ist, dass Netzbetreiber teilweise täglich eine oder gar mehrere Dateien per E-Mail senden. Das sind also teilweise tausende (!) einzelne Dateien pro Jahr. Diese müssten dann von Hand strukturiert, geordnet und dem richtigen Messpunkt zugordnet hochgeladen werden, damit die Abrechnungen möglich und korrekt sind. Sehr viel kann dabei schief laufen.
Bedauerlicherweise sind weder Datenlieferung noch Format gesetzlich vorgeschrieben. Wir hatten erwartet, dass Netzbetreiber evtl. eine Datei pro Monat versenden und sich ein eindeutiger Standard entwickelt. In aktueller Situation müssten wir täglich damit rechnen, unsere Software auf Einzelfälle anpassen zu müssen oder dass Kunden den Support jährlich unzählige Male in Anspruch nehmen müssten bei Datenverarbeitungsproblemen. Nichts davon passt zu unserer Strategie - eine vZEV-Lösung die begeistert aber kostengünstig ist für viele, damit vZEV für unsere Kunden möglichst profitabel sind. Es würde mittelfristig dazu führen, dass wir die Preise massiv erhöhen müssten.

Mit den Pro und Pro+ Modellen läuft der Import vollautomatisch nach dem Branchenstandard (SDAT-CH im Format ebIX) und die Daten werden automatisch auf Korrektheit geprüft - absolut sorgen- und fehlerfrei.
Die bei unseren Abos ohnehin unschlagbar günstigen Preise rechtfertigten den Aufwand, die Fehlerquellen und die Belastung unserer Kunden, aber auch unseres Supports in keiner Weise. Insbesondere nicht im Verhältnis zu den eingesparten CHF 11/Jahr/vZEV Teilnehmer, um die das Basic Abo günstiger war als das nächsthöhere Abo mit vollautomatischer Datenverarbeitung (Pro).
Wir sind überzeugt, dass dies ein wichtiger und notwendiger Schritt war, um als Marktführer für vZEV Abrechnungen weiterhin eine Lösung bieten zu können die begeistert.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Beachten Sie die Meldung, die erscheint. Bei der Registrierung oder beim Passwort wechseln fordern wir eine mindestanzahl Zeichen, sowie dass das gewählte Passwort nicht in einem Datenleck aufgetaucht ist.
Eine Software möglichst sicher zu betreiben steht in direktem Widerspruch dazu, wie bequem die Software für Nutzer zu bedienen ist. Für uns hat das Thema Datenschutz und Datensicherheit allerhöchste Priorität. Passwörter die in Datenlecks aufgetaucht sind gelten nicht mehr als sicher. Wenn Ihr gewähltes Passwort in einem Datenleck aufgetaucht ist, so heisst das nicht, dass Ihr Account irgendwo gestohlen wurde, aber dass genau dieses Passwort schonmal verwendet und gestohlen wurde. In diesem Falle zwingt Sie unser System, ein anderes zu wählen. An dieser Stelle sei erwähnt, dass Sie Ihr Passwort auch bei anderen Zugängen ändern sollten, sofern Sie das identische Passwort auch anderswo eingesetzt haben (wobei grundsätzlich auch davon abgeraten wird, ein identisches Passwort an mehreren Orten zu verwenden).


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