Antworten zu den häufigsten Fragen rund um das Teilen von Solarstrom in der Nachbarschaft oder Gemeinde mit virtuellem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) oder lokaler Elektrizitätsgemeinschaft (LEG).
Es gibt keine Unterschiede. Bei PVshare verwenden wir hauptsächlich den Begriff "LEG Verantwortlicher", während in der Branche auch "LEG Vertreter" verwendet wird.
Wir haben uns für den Begriff "LEG Verantwortlicher" entschieden, um einerseits eine konsistente Terminologie zum Begriff "vZEV Verantwortlicher" zu haben. Andererseits soll damit direkt ersichtlich sein: Das ist derjenige/diejenige, welcher/welche die Verantwortung über die LEG im PVshare Cockpit hat.
Tipps:
Nutzen Sie einen genug grossen Bildschirm (Computer/Notebook, nicht Smartphone) für Konfigurationen im PVshare Cockpit, damit Sie alle Hinweise und Optionen komfortabel auf einen Blick sehen.
Beachten Sie jeweils die Tooltips mit weiterführenden Informationen (mit Maus über Symbole fahren).
Rote Hinweise/Texte/Symbole weisen auf noch fehlende oder falsche Einträge hin.
Es gibt keine Unterschiede. Virtueller ZEV und vZEV sind nur kürzere Schreibweisen für "virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch".
Das PVshare Portal wurde im Q2 2025 umbenannt zu PVshare Cockpit - sollte irgendwo das "PVshare Portal" erwähnt sein, so ist damit das PVshare Cockpit gemeint.
Eine ausgeklügelte Software und Spezialisierung auf vZEV und LEG. Wir bieten viel Know-How in Form einer umfangreichen und aktuellen Website (Erklärungen, Rechtsgrundlagen, Videos, Grafiken und sogar kostenlose Tools), sowie direkt in unserer Software (PVshare Cockpit) integriert. Ein kostenloser vZEV/LEG-Gründungsprozess ist direkt im PVshare Cockpit integriert. Dieser liefert Schritt-für-Schritt die notwendigen Informationen für die Gründung.
Unsere Software - PVshare Cockpit - ist bequem zu bedienen und ist ein idealer Kompromiss zwischen Komplexität und Funktionsvielfalt, um Kundenbedürfnisse trotz einfacher Bedienung abzudecken. Mehr dazu, wie ein vZEV oder eine LEG im PVshare Cockpit verwaltet wird, finden Sie hier.
Das PVshare Cockpit arbeitet autonom für Sie: Daten werden automatisch empfangen, verarbeitet und wenn eine neue Rechnungsperiode (frei wählbar von monatlich bis jährlich) fällig ist und Daten vorhanden sind, werden die Rechnungen vollautomatisch erstellt.
Beim Pro+ Abo werden die Rechnungen nach Ihrer Freigabe (oder nach Ablauf der einstellbaren Frist) vollautomatisch per E-Mail versendet. Noch einfacher und bequemer könnte die Verwaltung und Abrechnung eines vZEV oder einer LEG nicht sein.
Nicht nur vZEV/LEG Verantwortliche (oder Manager) haben Zugriff auf das PVshare Cockpit, auch alle vZEV oder LEG Teilnehmer können sich einloggen, um Statistiken und Rechnungen einzusehen. Dadurch hat jeder Teilnehmer die Möglichkeit sein Stromverbrauchverhalten zu optimieren, wovon alle profitieren.
Gleichzeitig ist die Software versehen mit Mechanismen, um vor Fehlkonfigurationen zu schützen. So werden die Bilanzsummen der Energiedaten, die von den Netzbetreibern angeliefert werden zusätzlich berechnet und mit den angelieferten Daten abgestimmt. Damit kann die Software eindeutig erkennen, ob eine Inkonsistenz vorliegt, wenn z.B. ein Stromzähler nicht oder falsch konfiguriert ist.
Die Software enthält unzählige weitere vollautomatischen Mechanismen, die vor Fehlkonfigurationen und damit fehlerhaften Abrechnungen schützen; so zum Beispiel eine Plausibilisierungsprüfung der konfigurierten Tarife oder ein Status-Check.
Das Verhalten der Software wird von verschiedenen Gesichtspunkten laufend überwacht, um Sicherheit und Zuverlässigkeit sicherzustellen.
Der kostenlose vZEV Gründungsprozess, bzw. der LEG Gründungsprozess direkt im PVshare Cockpit ermöglichen die Abklärung und Gründung eines vZEV, bzw. einer LEG ohne Verpflichtungen. Der Prozess kann ohne Kostenfolgen abgebrochen werden.
Neben dem kostenlosen vZEV Rechner bietet PVshare umfangreiches Wissen rund um vZEV und LEG.
PVshare ist eine eingetragene Marke (Trademark) von inventlab GmbH (inventlab ist ebenfalls eine eingetragene Marke), einer Softwareentwicklungs-Firma mit Fokus auf Entwicklung von wertvoller Software für viele Nutzer, wodurch die Kosten tief gehalten werden können. PVshare, bzw. inventlab GmbH befindet sich im Kanton Solothurn. Das Unternehmen entstand im Jahre 2001; die Umfirmierung zur heutigen GmbH fand 2012 statt. Mehr zum Trademark und zum Unternehmen finden Sie hier.
Hier können Sie noch mehr über uns und unsere Mission erfahren und auf der Startseite finden Sie mehr zu den Vorteilen mit PVshare.
Jetzt zum PVshare Cockpit: Kostenlose Abklärung / Gründung eines vZEV oder einer LEG
Viele Lösungen am Markt setzen bei vZEV/LEG auf individuelle Begleitung, manuelle Eingriffe oder laufende Korrekturen.
PVshare verfolgt bewusst einen anderen Ansatz:
Unsere Software ist so konzipiert, dass unsere Kunden alle Angaben direkt erfassen können. Fachlich relevante Prüfungen, Abgrenzungen und Plausibilisierungen, soweit diese technisch möglich sind, erfolgen automatisch.
Wo andere Systeme auf menschliche Eingriffe angewiesen sind, erkennt das PVshare Cockpit Abweichungen selbständig und zeigt diese transparent auf – inklusive klarer Hinweise zum weiteren Vorgehen.
Manuelle Eingriffe, persönliche Abstimmungen oder "Feuerwehreinsätze" sind aus unserer Sicht kein Qualitätsmerkmal, sondern ein Hinweis auf unzureichende Systemlogik.
Deshalb konzentrieren wir uns vollständig auf Softwarequalität statt auf nachträgliche Korrekturen. Unsere Kunden erwerben Software-Abos einer ausgereiften Software, keine "wir finden es zusammen mit unseren Kunden heraus"-Lösung.
Davon profitieren unsere Kunden direkt durch eine einfache, transparente Nutzung und eine wirtschaftlich möglichst effiziente Umsetzung von vZEV und LEG – ohne zeitraubende manuelle Abstimmungen oder reaktive Eingriffe.
Netzbetreiber übertragen die Daten (vollautomatisch) an PVshare. Dies normalerweise über den Datahub swisseldex. Die Datenübertragung geschieht nach dem Schweizer Branchenstandard zur Übermittlung solcher Daten (SDAT-CH im Format ebIX).
Kunden müssen sich dabei nur initial darum kümmern, dass der Netzbetreiber weiss, wohin diese Daten übermittelt werden sollen. Dazu muss dem Netzbetreiber bei der Anmeldung des vZEV, bzw. der LEG folgendes mitgeteilt werden:
EIC von PVshare: 12X-00000020CH-P (Rolle bei vZEV: DEC, bei LEG: CEM)
Der Datenempfang erfolgt vollautomatisch: Weder Sie, noch PVshare muss etwas unternehmen. Sobald der Netzbetreiber die Daten sendet, werden diese zugewiesen (vorausgesetzt der vZEV/die LEG wurde im PVshare Cockpit vollständig und korrekt erfasst).
Es ist möglich, mit einem vZEV einer LEG beizutreten.
Der vZEV ist dann ein Teilnehmer in der LEG. Im PVshare Cockpit existieren dann zwei Mandanten: Einer zur Verwaltung des vZEV und einer zur Verwaltung der LEG.
Umgekehrt, kann eine LEG nicht an einem vZEV beitreten.
Nein, es kann grundsätzlich Strom aus verschiedenen erneuerbaren Energiequellen ausgetauscht werden. Darunter nebst Photovoltaik z.B. auch Anlagen wie Kleinwasserkraft oder Biomasse.
Zur Einfachheit - und weil die Anzahl Solaranlagen klar überwiegt - erwähnen wir bei PVshare primär Solaranlagenbetreiber (oder ähnliche Begriffe wie PV-Anlagen), wenn wir sämtliche Energieerzeuger meinen, die an vZEV oder LEG teilnehmen können.
Nein. Netzbetreiber sind sowohl verpflichtet innerhalb 15 Tagen Auskunft über die möglichen vZEV Teilnehmer zu geben, als auch vZEV ab Anmeldung innerhalb drei Monaten umzusetzen. Sofern noch keine Smart Meter (Stromzähler mit Kommunikationsschnittstelle) verbaut sind, muss der Netzbetreiber diese innerhalb der drei Monate bei den vZEV Teilnehmern einbauen. Bei Streitigkeiten ist ElCom zuständig.
Nein. Einige Netzbetreiber bieten jedoch auch Abrechnungslösungen (ähnlich wie PVshare) oder Abrechnungsdienstleistungen/Praxismodelle an, wofür – wenn Sie sich für dieses Angebot entscheiden – natürlich Gebühren anfallen. Sie haben aber immer die Wahl, ob Sie das Angebot vom Netzbetreiber annehmen, oder den vZEV über PVshare abrechnen.
Rechnen Sie mit PVshare ab, haben Sie den Vorteil, dass Sie eine Lösung von einem unabhängigen Anbieter nutzen. Im Vergleich zu Netzbetreiberlösungen ist unsere Lösung vollkommen auf Ihren Profit und die Profitoptimierung für Sie ausgelegt.
Wenn Sie mit PVshare abrechnen, dürfen für den vZEV Betreiber keine laufenden Gebühren vom Netzbetreiber anfallen.
PVshare kann mit jedem Netzbetreiber in der Schweiz genutzt werden, solange die Daten im Branchenstandard (SDAT-CH) geliefert werden - der Netzbetreiber muss die Daten dafür kostenlos zur Verfügung stellen (Artikel 18 Absatz 7 EnV).
Nicht erlaubte Betriebsgebühren sind nicht zu verwechseln mit dem Messtarif: Siehe hierzu unter "Welche Betriebsgebühren können vom Netzbetreiber für einen vZEV anfallen?"
Ein Messtarif für den virtuellen Messpunkt.
Netzbetreiber müssen den Messtarif ab 2026 separat und transparent je Messpunkt abrechnen - auch ohne vZEV. Diese Kosten waren bei den meisten Netzbetreibern bis Ende 2025 in anderen Gebühren enthalten.
Für den virtuellen Messpunkt bei vZEV oder LEG können Netzbetreiber ab 2026 ebenfalls Gebühren erheben.
Die BKW beispielsweise erhebt im 2026 CHF 16.22 pro Jahr für den virtuellen Messpunkt pro vZEV/LEG inkl. MwSt., während CKW CHF 13.60 pro Jahr inkl. MwSt. in Rechnung stellt.
Diese Kosten können auf die vZEV Teilnehmenden aufgeteilt werden, wodurch sie praktisch vernachlässigbar werden.
ElCom empfiehlt den Netzbetreibern - aufgrund einer Zitat "Bagatellgrenze" - auf die Erhebung eines Messtarifs auf virtuelle Messpunkte zu verzichten (Wegleitung zur Kostenrechnung für die Tarife 2026 von ElCom, Seite 69)
Der Messtarif für den virtuellen Messpunkt darf nicht höher sein als der Messtarif für einen physikalischen Messpunkt (Stromzähler).
Zitat Stellungnahme ElCom dazu: "In der Regel ist die Höhe dieser Kosten überschaubar, daher sollten entsprechende Tarife erwartbar deutlich geringer ausfallen als bei einem üblichen Messpunkt."
Weitere Gebühren für den Betrieb eines vZEV sind im Übrigen nicht erlaubt. Verteilnetzbetreiber sind verpflichtet, die für die Abrechnung notwendigen Lastgangdaten kostenlos bereitzustellen. (Artikel 18 Absatz 7 EnV)
Weitere Gesetzesartikel finden Sie auf der vZEV-Seite unter "Was sind die rechtlichen Grundlagen für einen vZEV?".
Doch.
Ab Datum der Anmeldung des vZEV oder der LEG hat der Netzbetreiber drei Monate Zeit, allfällige noch fehlende SmartMeter (auf Kosten des Netzbetreibers) einzubauen.
Trifft selten zu, kommt aber darauf an:
Teils geben Netzbetreiber einen falschen Negativbescheid oder eine verwirrende Antwort: Wenn die Summe sämtlicher Anschlussleitungen sämtlicher theoretisch möglicher vZEV Teilnehmer in Betracht gezogen wird und mit dieser theoretischen Gesamtsumme die max mögliche Anschlussleistung (gemäss 10 % Regel) überschritten wird.
In diesem Fall ist ein vZEV selbstverständlich möglich mit sovielen Teilnehmern, solange die 10 % Regel eingehalten wird.
Siehe zur 10 % Regel auch "Was sind die Bedingungen zur Gründung eines vZEV?" auf der vZEV-Seite, sowie unser Berechnungstool zur 10 % Regel
Nur im folgenden Fall ist ein vZEV effektiv nicht möglich: Wenn die PV-Anlage aber effektiv eine zu geringe Leistung aufweist, so dass auch mit einem einzelnen weiteren vZEV Teilnehmer die maximal mögliche Anschlussleistung überschritten wird. Das ist praktisch nie der Fall, selbst mit PV-Anlagen mit einer Leistung von unter 10 kWp.
Diese Abklärung ist Teil des begleiteten vZEV Gründungsprozesses oder des LEG Gründungsprozesses. Das ist Abhängig von der Netztopologie und der Netzbetreiber muss dazu innerhalb 15 Tagen Auskunft geben. Erfreulicherweise stellen einige Netzbetreiber Webseiten zur Verfügung, wo diese Möglichkeiten direkt geprüft werden können:
Sie entscheiden im PVshare Cockpit, ob und wann Sie Software-Abos erwerben.
Nein, die Rolle des/der vZEV/LEG Gründers/Gründerin kann auch durch einen reinen Verbraucher erfolgen.
Diese Flexibilität ist einer der grossen Vorteile des PVshare Cockpits: Sie erfassen die vZEV/LEG Einheiten und Personen im PVshare Cockpit exakt so wie es für Ihre Konstellation erforderlich, sinnvoll und wirtschaftlich ist. Dabei können Stromzähler, Messpunkte/Messrichtungen frei den vZEV/LEG Einheiten zugewiesen werden, um die Zielsituation/Rechnungsaufteilung wie gewünscht abzubilden.
Sie entscheiden im PVshare Cockpit, ob und wann Sie Software-Abos erwerben.
Die Frage, die in diesem Zusammenhang gestellt wird, betrifft Abrechnungsarten wie zum Beispiel:
Bisher haben wir uns aus mehreren Gründen gegen solche Modelle entschieden - darunter rechtliche Gründe, vermehrte Supportfälle, Kunden, die aufgrund einseitiger Aufteilung plötzlich Verluste machen mit vZEV, sowie die zunehmende Komplexität durch einen Wildwuchs an Varianten als auch damit einhergehenden zusätzlich nötigen Konfigurationen.
Zudem sind wir bei PVshare der Überzeugung, dass eine stets faire und verbrauchergerechte Aufteilung zu weniger "roten Köpfen" innerhalb von vZEV führt.
Wenn die Option, jemanden zu bevorzugen, gar nicht erst existiert, wird das Risiko von vornherein ausgeschlossen, dass sich jemand benachteiligt oder gar betrogen fühlen könnte.
Die Aufteilung entspricht so auch dem Standard im Schweizer Strommarkt.
Wir stellen fest, dass der Frage oft eine falsche Vorstellung zugrundeliegt, wie die Energie aufgeteilt wird.
Die effektive faire Aufteilung wird dem eigentlichen Bedürfniss oft sogar noch besser gerecht. Siehe heirzu "Wie wird die Energie im vZEV aufgeteilt?"
Zum ähnlichen Thema gehört auch eine allfällige Aufteilung der eingespiesenen PV-Energie, siehe unter "Wie wird der PV-Energiebezug im vZEV aufgeteilt, wenn mehr als ein PA-Anlagenbetreiber im vZEV ist?"
Die Energie wird anteilmässig aufgeteilt.
In anderen Worten: Für jedes kWh das zu einem Zeitpunkt (bei vZEV entspricht "Zeitpunkt" normalerweise einem Viertelstundeninkrement) bezogen wird, erhält jeder vZEV-Teilnehmer den genau gleichen Anteil an vergünstiger PV-Energie, wenn weniger PV-Energie zur Verfügung steht, als Energie im vZEV verbraucht wird.
Beispiel - Energiemengen während einer Viertelstunde:
Die PV-Energie wird in dieser Viertelstunde anteilsmässig am Verbrauch verteilt:
Daraus resultieren folgende Vorteile:
Diese Aufteilung erfolgt nur zu Zeitpunkten, zu denen weniger PV-Energie im vZEV verfügbar ist, als Energie im vZEV verbraucht wird.
Die beschriebene Energieverteilung bezieht sich ausschliesslich auf die Energie, die in den vZEV eingespeist wird.
Das ist jene Energie, die ohne vZEV vollständig an den Netzbetreiber geliefert würde.
Diese Energie wird in jeder Viertelstunde rechnerisch unter allen Verbrauchern im vZEV aufgeteilt.
Die Energie wird anteilmässig aufgeteilt.
In anderen Worten: Für jedes kWh das zu einem Zeitpunkt (bei vZEV entspricht "Zeitpunkt" normalerweise einem Viertelstundeninkrement) eingespiesen wird, erhält jeder PV-Anlagenbetreiber im vZEV den genau gleichen Anteil an höherer PV-Vergütung, wenn mehr PV-Energie produziert wird, als Energie im vZEV verbraucht wird.
Beispiel - Energiemengen während einer Viertelstunde:
Der Verkauf von PV-Energie innerhalb des vZEV wird in dieser Viertelstunde anteilsmässig an der Produktion verteilt:
Diese Aufteilung erfolgt nur zu Zeitpunkten, zu denen mehr PV-Energie im vZEV verfügbar ist, als Energie im vZEV verbraucht wird.
Die beschriebene Energieverteilung bezieht sich ausschliesslich auf die Energie, die in den vZEV eingespeist wird.
Das ist jene Energie, die ohne vZEV vollständig an den Netzbetreiber geliefert würde.
Diese Energie wird in jeder Viertelstunde rechnerisch unter allen Verbrauchern im vZEV aufgeteilt.
Der Netzbetreiber nimmt die Aufteilung vor. Diese erfolgt anteilmässig, sowohl für Energieverbraucher, als auch Energieerzeuger für jede Viertelstunde.
Die Energieaufteilung bezieht sich ausschliesslich auf die Energie, die in die LEG eingespeist wird.
Das ist jene Energie, die ohne LEG vollständig an den Netzbetreiber geliefert würde.
Diese Energie wird in jeder Viertelstunde rechnerisch unter allen Verbrauchern in der LEG aufgeteilt.
Situation: Bei vZEV kann es je nach Netzbetreiber und Situation vorkommen, dass an die eigene vZEV-Einheit eines Solaranlagenbetreibers PV-Energie "zurückverteilt" wird. Die Menge ist in der Regel vernachlässigbar gering.
Daher kann das vorkommen:
Daten werden je nach Netzbetreibern so angeliefert, dass in der gleichen Viertelstunde ein einzelner Stromzähler in beide Messrichtungen Energie gemessen hat. Das ist in der Schweiz zulässig, auch wenn das nicht bei allen Netzbetreibern beobachtet wird.
Das PVshare Cockpit behandelt jeden Messpunkt/jede Messrichtung separat und teilt die Energie immer anteimässig auf.
Wenn bei einem Solaranlagenbetreiber in einer Viertelstunde von Energierücklieferung zu Energiebezug gewechselt wird (oder umgekehrt), kann die Energie daher an die eigene Bezugs-Messrichtung verteilt werden.
Die "an sich selbst verteilte Energie" ist aber naturgemäss immer relativ gering und kommt nur vor, wenn während 15 Min. von Bezug zu Rücklieferung gewechselt wurde - während dieser Zeit ist die Einspeisung naturgemäss ohnehin sehr gering.
Bei der Entwicklung des PVshare Cockpit haben wir aus folgenden Gründen bewusst darauf verzichtet, eine Funktion zum Ausgleich zu implementieren:
Kontaktieren Sie einen Partner von PVshare.
Ja. Wenn Strom aus dem Haus eines vZEV/LEG-Teilnehmers mit Solaranlage fliesst und nicht zeitgleich (in den gleichen 15 Minuten) in ein anderes Haus eines vZEV/LEG-Teilnehmers fliesst, so wird diese Energie dem Netzbetreiber verkauft.
Folgende Grafik erläutert die Details:
Jetzt starten: Kostenlose Abklärung / Gründung eines virtuellen ZEV
Bevor ein vZEV oder eine LEG gegründet werden kann, muss abgeklärt werden, ob die Bedingungen erfüllt sind und - falls nicht ohnehin offensichtlich - ob die Wirtschaftlichkeit gegeben ist.
Wenn ein vZEV/eine LEG mit dem PVshare Gründungsprozess (direkt in der Software PVshare Cockpit) abgeklärt und gegründet wird, fallen erst Kosten an, wenn der vZEV/die LEG auch wirklich gegründet werden kann und Sie sich nicht umentscheiden. Dann gelten unsere Preise je nach gewähltem Modell.
Es fallen erst Kosten an, wenn auch erfolgreich gegründet und im PVshare Cockpit abgerechnet werden soll.
Sollte ein vZEV oder eine LEG aufgrund der Netztopologie oder fehlendem Einverständnis der Teilnehmer (durch all diese Prozesse begleitet Sie die Software Schritt-für-Schritt) nicht möglich sein, so fallen keine Kosten von PVshare an.
Sie können die Gründung oder Verwaltung auch jederzeit an einen unserer Partner übergeben - auch wenn Sie bereits gestartet haben.
Ein Vertrag zwischen Ihnen und PVshare kommt erst zustande, wenn ein vZEV oder eine LEG aufgesetzt werden kann und Sie sich explizit für eines unserer Abrechnungsmodelle entschieden haben.
In anderen Worten: Wenn Sie diesen Prozess starten, verpflichten Sie sich gegenüber PVshare bis zum effektiven Kaufabschluss zu nichts und können jederzeit abbrechen. Umgekehrt ist PVshare Ihnen gegenüber erst nach Vertragsbeginn (wenn Sie die Abos zur Nutzung der Software erworben und bezahlt haben) verpflichtet, die Softwarenutzung zu ermöglichen. Die Begleitung zum Aufsetzen eines vZEV oder einer LEG (erfolgt ausschliesslich in der Software und beinhaltet keine zusätzlichen Dienstleistungen) ist eine kostenlose und freiwillige Leistung unsererseits. In das Vertragsverhältnis mit dem Netzbetreiber ist PVshare nicht involviert.
Siehe hierzu auch unsere AGB.
Sie entscheiden im PVshare Cockpit, ob und wann Sie Software-Abos erwerben.
Starten Sie den "regulären" Gründungsprozess eines vZEV oder einer LEG auch, wenn Sie bereits ausserhalb von PVshare mit der Gründung begonnen haben.
Sie können die bereits vorgenommenen Schritte direkt und ohne Zeitverlust überspringen.
Sie entscheiden im PVshare Cockpit, ob und wann Sie Software-Abos erwerben.
Das ist abhängig vom Modell (z.B. Pro oder Pro+), der Anzahl vZEV/LEG Einheiten, Stromzähler/Messrichtungen/Energiedatentypen, sowie welche Services genutzt werden.
Das PVshare Cockpit ermittelt die Anzahl benötigter Software-Abos vollständig aus der Konfiguration, die der/die vZEV-/LEG-Verantwortliche vorgenommen hat und den vom Netzbetreiber gelieferten Daten.
Zusammengefasste Abo-Logik für Pro/Pro+/AddMeter Software-Abos:
Im Cockpit werden nur die passenden Abos aufgeführt: Wenn für einen Zusammenschluss bei der Gründung der Modelltyp Pro gewählt wurde, können Pro+ Software-Abos gar nicht erst gekauft werden und umgekehrt.
Es ist uns ein Anleigen, dass unsere Kunden genau das kaufen, was sie brauchen. Zudem sollen unsere Software-Abos erst gekauft werden, wenn diese auch wirklich benötigt werden.
Unsere Abo-Logik soll vollkommen transparent, Verbrauchergerecht und fair sein. Sie soll zudem sich verändernden Bedingungen gerecht werden - wenn z.B. eine vZEV-/LEG-Einheit hinzukommt, muss nur genau dafür ein zusätzliches Software-Abo erworben werden.
Um den Umgang mit den Software-Abos so einfach und bequem wie möglich zu gestalten, sind verschiedenste Hilfestellungen direkt im PVshare Cockpit eingebaut:
Das PVshare Cockpit bietet vollkommene Freiheit bezüglich Zuweisung der Stromzähler/Messrichtungen zu vZEV-/LEG-Einheiten. Je nach gewählter Aufteilung - ob mehrere Stromzähler/Messrichtungen in einer oder mehrere Stromrechnungen aufgeteilt werden sollen - sind mehr oder weniger Pro/Pro+ oder AddMeter Software-Abos nötig.
Wie vZEV/LEG Einheiten aufgeteilt werden, bzw. ob mehrere Stromzähler einer Einheit zugewiesen oder für jeden Stromzähler oder jede Messrichtung einzeln eine vZEV/LEG Einheit erfasst wird, ist vollkommen dem/der vZEV/LEG-Verantwortlichen überlassen.
Die notwendigen Software-Abos ermittelt das Cockpit aus der Anzahl vZEV-/LEG-Einheiten und Stromzähler/Messpunkte/Messrichtungen.
Das Cockpit erstellt pro vZEV-/LEG-Einheit eine Stromrechnung/Gutschrift.
Beispiele bezüglich Aufteilung und Stromzähler-Zuweisung:
Da auch vZEV/LEG Einheiten oder Stromzähler hinzukommen oder wegfallen können, ändert sich bei einer solchen Änderung natürlich auch die Anzahl notwendiger Abos.
Damit Sie jederzeit den Überblick behalten, welche Abos ab wann nötig sind und wieso (Anzahl vZEV-/LEG-Einheiten und Stromzähler), finden Sie im Cockpit beim Status-Check unter "Software-Abos" eine Auflistung, wieso welche Abos ab wann in welcher Menge nötig sind und wie viele vorhanden sind, bzw. fehlen.
Egal wie viele vZEV/LEG Einheiten Sie erfassen und wie Sie die Stromzähler den vZEV/LEG Einheiten zuweisen: Für alle zum Zusammenschluss gehörenden Messpunktnummern und Messrichtungen muss schlussendlich im PVshare Cockpit ein Stromzähler erfasst sein (die virtuellen Messpunkte bei vZEV werden in den Stammdaten erfasst).
Im PVshare Cockpit repräsentiert ein "Stromzähler" immer eine Messrichtung.
Dies ist eine technische Vorkehrung, um allen Varianten wie Netzbetreiber die Daten anliefern können gerecht zu werden - das Ergebnis für zwei Messrichtungen ist im Cockpit immer gleich: Es existieren zwei Stromzähler/Messrichtungen; egal ob der Netzbetreiber die beiden Messrichtungen unter unterschiedlichen oder einer einzigen Messpunktnummer anliefert.
Naturgemäss haben Prosumer zwei Messrichtungen (Bezug und Rücklieferung) - auch wenn der Netzbetreiber die Daten unter gleicher Messpunktnummer anliefert oder anliefern wird.
Bei Producer existieren normalerweise ebenfalls zwei Messrichtungen, da der Netzbetreiber den Energiebezug auch messen/verrechnen will (auch wenn Energiebezug nur Standby-Stromverbrauch des Wechselrichters während Nacht ist).
In jedem Pro/Pro+ Software-Abo ist ein Stromzähler/Messpunkt in einer Messrichtung enthalten.
Sendet der Netzbetreiber Daten für beide Messrichtungen so ist für diese zusätzliche Messrichtung ein AddMeter Software-Abo nötig. Dies ist normalerweise bei Solaranlagenbetreibern der Fall. Es gibt aber auch Netzbetreiber (das sind Einzelfälle und nicht die Regel) die bei reinen Verbrauchern Daten in beide Messrichtungen übermitteln - dann sind die Werte in Rücklieferrichtung stets 0.
Mit den AddMeter Software-Abos entschädigt der Kunde ausschliesslich die Datenverarbeitung an PVshare - daher ist dieses Software-Abo im Verhältnis zu den Pro/Pro+ Software-Abos so stark vergünstigt. Kunden bezahlen bei PVshare nur die Software-Abos, die sie wirklich brauchen, bzw. entschädigen die Kosten die durch ihre Nutzung effektiv entstehen.
AddMeter Software-Abos können aber nur für zusätzliche Stromzähler/Messrichtungen verwendet werden, wenn mehrere einer einzelnen vZEV/LEG Einheit zugewiesen werden und damit in der gleichen Rechnung/Gutschrift der vZEV/LEG Einheit abgerechnet werden.
Gemäss dem Datenübermittlungsstandard auf dem Schweizer Strommarkt (SDAT-CH) werden die Lastgangdaten immer in beide Richtungen separat geliefert.
Das kann unter verschiedenen oder der gleichen Messpunktnummer erfolgen, das kommt auf den Netzbetreiber an. Das PVshare Cockpit kann natürlich beides handhaben.
Das gilt für den virtuellen Bilanzzähler, als auch jene Stromzähler/Messrichtungen die im Cockpit unter "Stromzähler" erfasst werden.
Daher werden im PVshare Cockpit auch zwei identische Messpunktnummern mit unterschiedlicher Messrichtung als "zwei Stromzähler" betrachtet.
Einige Netzbetreiber senden in beide Richtungen Daten, auch wenn bei einem Stromzähler gar keine PV-Anlage vorhanden ist und daher gar keine Rücklieferung gemessen wird. Die Messwerte in dieser Messrichtung sind dann immer 0 (null).
In diesem Fall ist dennoch zusätzlich ein AddMeter (oder Pro/Pro+) Software-Abo nötig für diesen Messpunkt in dieser Messrichtung.
Das hat folgenden Grund: Wenn der Netzbetreiber diese Daten übermittelt, müssen diese auch zwangsläufig vom PVshare Cockpit verarbeitet werden. Denn aufgrund der Art von SDAT-CH ist vor der Verarbeitung gar nicht bekannt, was in den Daten enthalten ist. Diese Daten können daher nicht einfach ausgeschlossen werden, um die aufwändige Datenverarbeitung zu umgehen. Die Datenverarbeitung findet daher im PVshare Cockpit statt, wenn immer Netzbetreiber Daten anliefern - unabhängig vom Inhalt dieser Daten.
Ob oder dass der Netzbetreiber diese Daten anliefert liegt vollkommen ausserhalb der Kontrolle von PVshare.
Beachten Sie, dass für den Bilanzmesspunkt (für beide Messrichtungen) keine zusätzlichen Software-Abos nötig sind. Für zusätzliche Energiedaten (z.B. Reaktive Energie) wird ebenfalls je ein AddMeter Software-Abo benötigt (identisches Prinzip wie oben beschrieben).
Wenn der Netzbetreiber Daten übermittelt hat oder noch übermittelt:
Nein, diese Stromzähler können nicht mehr entfernt werden. Denn die Daten müssen/mussten wie oben beschrieben zwangsläufig empfangen und verarbeitet werden.
Wurde hingegen ein fälschlicher Stromzähler erfasst - z.B. zu viel oder mit falscher Messpunktnummer und es wurden keine Daten unter dieser Messpunktnummer übermittelt und es werden auch in Zukunft keine Daten an diese Messpunktnummer in dieser Messrichtung mit entsprechendem Lastgangdatentyp übermittelt:
Ja, dann muss dieser sogar zwingend entfernt werden. Das kann aus Sicherheitsgründen nur durch PVshare erfolgen. Melden Sie den zu löschenden Messpunkt direkt im PVshare Cockpit (Software-Support im Cockpit unten rechts).
Hat der Netzbetreiber Daten geliefert zu einem Messpunkt in einer Messrichtung (und Lastgangdatentyp), hat jedoch die Datenlieferung eingestellt, bzw. liefert keine Daten mehr zu diesem Stromzähler:
Das ist ein regulärer Austritt des Stromzählers (in entsprechender Messrichtung und Lastgangdatentyp). Daher muss das Enddatum beim entsprechenden Stromzähler gesetzt werden.
Für den vorherigen Zeitraum, zu dem Daten empfangen wurden/existieren sind entsprechende Software-Abos nötig, da wie oben beschrieben eine Datenverarbeitung zwangsläufig stattfand.
Der Software-Support kann keine bereits empfangenen Daten löschen, damit keine Software-Abos nötig sind. Hat der Netzbetreiber Daten zu einem Zusammenschluss gesendet (das ist ausserhalb der Kontrolle von PVshare), so fiel auch die Datenverarbeitung im PVshare Cockpit an (nur diese werden mit den AddMeter Software-Abos entschädigt), weshalb der verursachende Zusammenschluss die Software-Abos dazu bereitstellen muss.
Wie oben ausgeführt, liegt es ausserhalb der Kontrolle von PVshare, welche Daten ein Netzbetreiber in welcher Form wann und wie anliefert. Das PVshare Cockpit kann einzig aus der vorgenommenen Konfiguration ermitteln, wie viele Software-Abos zu einem Zeitpunkt nötig sind. Es kann nicht ermitteln, ob der Netzbetreiber zusätzliche Daten anliefern wird, oder ob der Kunde einen Stromzähler vergessen hat zu erfassen. Auch nicht, ob ein Netzbetreiber unter gleicher Messpunktnummer Daten in beide Messrichtungen (oder zusätzliche Lastgangdatentypen) anliefern wird.
Daraus folgt: Es kann sein, dass mehr vZEV/LEG Einheiten oder Stromzähler/Messrichtungen/Lastgangdatentypen hinzukommen. Entweder weil das Cockpit Daten empfängt und die Stromzähler/Messrichtungen/Lastgangdatentypen erstellt, oder weil ein Kunde zuvor fehlende vZEV/LEG Einheiten/Stromzähler nacherfasst hat. Dadurch kann es sein, dass zuvor eine ungenügende Anzahl Software-Abos gekauft wurde.
Seien Sie aber unbesorgt, das PVshare Cockpit ist auf Grundlage dieser Tatsachen gebaut:
Alternativ zum AddMeter Software-Abo kann auch ein zusätzliches Software-Abo Pro/Pro+ verwendet werden. Das macht dann Sinn, wenn für diese Messrichtung eine separate Rechnung/Gutschrift erstellt werden soll. Diese Entscheidung liegt vollständig beim Kunden. Der Kunde entscheidet also selbst und erfasst die Situaton wunschgemäss im PVshare Cockpit: Ob für einen Messpunkt in einer Messrichtung eine zusätzliche vZEV/LEG Einheit erfasst wird oder ob mehrere Messpunkte/Messrichtungen einer einzelnen vZEV/LEG Einheit zugewiesen werden. Entscheidend ist, was für den jeweiligen Kunden Sinn macht.
Beispiele:
Es hat sich nicht bewährt und es lässt sich damit nicht das Erfolgserlebnis erzielen, welches wir für unsere Kunden anstreben. Die bereits laufenden vZEV mit diesem Software-Abo haben wir gemäss unseren AGB kostenlos auf das nächsthöhere Software-Abo migriert.
Hintergrund:
Das Basic Software-Abo ermöglichte einen manuellen Datenupload - die Daten wurden dabei dem/der vZEV Verantwortlichen vom Netzbetreiber als einzelne Dateien zur Verfügung gestellt.
Aufwand und Fehlerquellen sind bei manuellem Handling der Daten enorm. Die Praxis hat in der Zwischenzeit (Anfang 2025 bis Juli 2025) gezeigt, dass eine durch unsere Kunden durchgeführte manuelle Handhabung der Daten unpraktikabel ist. Das kann nicht zu der Kundenzufriedenheit führen, die wir anstreben.
Grund ist, dass Netzbetreiber teilweise täglich eine oder gar mehrere Dateien per E-Mail senden. Das sind also teilweise tausende (!) einzelne Dateien pro Jahr. Diese müssten dann von Hand strukturiert, geordnet und dem richtigen Messpunkt zugeordnet hochgeladen werden, damit die Abrechnungen möglich und korrekt sind. Sehr viel kann dabei schief laufen.
Bedauerlicherweise sind weder Datenlieferung noch Format gesetzlich vorgeschrieben. Wir hatten erwartet, dass Netzbetreiber evtl. eine Datei pro Monat versenden und sich ein eindeutiger Standard entwickelt. In aktueller Situation müssten wir täglich damit rechnen, unsere Software auf Einzelfälle anpassen zu müssen oder dass Kunden den Support jährlich unzählige Male in Anspruch nehmen müssten bei Datenverarbeitungsproblemen. Nichts davon passt zu unserer Strategie - eine vZEV-Lösung die begeistert aber kostengünstig ist für viele, damit vZEV für unsere Kunden möglichst profitabel sind. Es würde mittelfristig dazu führen, dass wir die Preise massiv erhöhen müssten.
Mit den Pro und Pro+ Modellen läuft der Import vollautomatisch nach dem Branchenstandard (SDAT-CH im Format ebIX) und die Daten werden automatisch auf Korrektheit geprüft - absolut sorgen- und fehlerfrei.
Die bei unseren Abos ohnehin unschlagbar günstigen Preise rechtfertigten den Aufwand, die Fehlerquellen und die Belastung unserer Kunden, aber auch unseres Supports in keiner Weise. Insbesondere nicht im Verhältnis zu den eingesparten CHF 11/Jahr/vZEV Teilnehmer, um die das Basic Abo günstiger war als das nächsthöhere Abo mit vollautomatischer Datenverarbeitung (Pro).
Wir sind überzeugt, dass dies ein wichtiger und notwendiger Schritt war, um als Marktführer für vZEV Abrechnungen weiterhin eine Lösung bieten zu können, die begeistert.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Beachten Sie die Meldung, die erscheint. Bei der Registrierung oder beim Passwort wechseln fordern wir eine Mindestanzahl an Zeichen, sowie dass das gewählte Passwort nicht in einem Datenleck aufgetaucht ist. Unsere Software prüft dazu im Hintergrund, ob ein Passwort schon einmal entwendet wurde bei einem Angriff auf ein anderes Softwaresystem (die Passwörter werden technisch so übertragen, dass das Passwort selbst nicht enthalten ist, Hashing genannt).
Passwörter die in Datenlecks aufgetaucht sind, gelten nicht mehr als sicher. Wenn Ihr gewähltes Passwort in einem Datenleck aufgetaucht ist, so heisst das nicht, dass Ihr Account irgendwo gestohlen wurde, aber dass genau dieses Passwort schonmal verwendet und gestohlen wurde. In diesem Falle zwingt Sie unser System, ein anderes zu wählen. An dieser Stelle sei erwähnt, dass Sie Ihr Passwort auch bei anderen Zugängen ändern sollten, sofern Sie das identische Passwort auch anderswo eingesetzt haben (wobei grundsätzlich auch davon abgeraten wird, ein identisches Passwort an mehreren Orten zu verwenden).
Eine Software möglichst sicher zu betreiben steht in direktem Widerspruch dazu, wie bequem die Software für Nutzer zu bedienen ist.
Für uns hat das Thema Datenschutz und Datensicherheit allerhöchste Priorität, weshalb wir hier in Kauf nehmen, dass unsere Software an diesem Ort etwas "weniger bequem bedienbar" ist.
vZEV ist die Abkürzung für virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch. Entsprechend heisst es der virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (der bezieht sich auf Zusammenschluss) und damit der vZEV.
Durch die unzähligen Nuancen in der deutschen Sprache, gibt es je nach Kontext und Satzstellung natürlich Ausnahmen. Beispiele: "Das vZEV Anmeldeprozedere ist schnell erklärt.", oder "Die vZEV Teilnehmer haben Zugriff zu Statistiken im PVshare Cockpit."
LEG ist die Abkürzung für lokale Elektrizitätsgemeinschaft. Entsprechend heisst es die lokale Elektrizitätsgemeinschaft (die bezieht sich auf Elektrizitätsgemeinschaft) und damit die LEG.
Auch hier bringt die deutsche Sprache Variationen je nach Satzstellung. Beispiele: "Das LEG Anmeldeprozedere ist nicht kompliziert.", oder "Der LEG Teilnehmer kann Statistiken im PVshare Cockpit einsehen."
Bereits Kunde? Hier geht es zum PVshare Cockpit
Bereit zur Abklärung, Gründung oder Abrechnung eines vZEV oder einer LEG?
Sie entscheiden im PVshare Cockpit, ob und wann Sie Software-Abos erwerben.

Andere Unterseiten von Know-How zu vZEV und LEG: