Mit vZEV einer LEG beitreten

Ein vZEV (virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) kann einer LEG (lokalen Elektrizitätsgemeinschaft) beitreten. Wir zeigen auf, wie das realisiert werden kann.

Kurz: Wenn ein vZEV einer LEG beitritt, so gilt der vZEV als ein einzelner LEG-Teilnehmer in der LEG. Der vZEV muss daher existieren, bevor er einer LEG beitreten kann. Im PVshare Cockpit kann problemlos ein vZEV und eine LEG realisiert, verwaltet und abgerechnet werden.

Für Interessierte erläutern die weiteren Erklärungen die Details, welche teils eher technischer Natur sind.

Realisierung

Der vZEV

Im Unterschied zu einer LEG wird bei einem vZEV der gesamte Zusammenschluss nur noch als ein Kunde gegenüber dem Netzbetreiber betrachtet. Dazu werden alle Stromzähler zu einem virtuellen Bilanzmesspunkt zusammengefasst. Das geschieht durch arithmetische Summierung der Viertelstunden-Messwerte aller Stromzähler (SmartMeter) die zum vZEV gehören.

Der virtuelle Bilanzmesspunkt spiegelt nun die Energie wider, die vom Netzbetreiber bezogen oder an diesen zurückgeliefert wird.

Die Gründung einer LEG

Nachdem der vZEV existiert, muss noch die LEG gegründet werden. Dazu kann der LEG-Gründungsprozess im PVshare Cockpit genutzt werden.

Kunden, die bereits einen vZEV gegründet haben und bereits eingeloggt sind, werden beim Zugriff auf pvshare-cockpit.ch/leg-start vom Cockpit automatisch in Ihren Account weitergeleitet. Diese müssen sich zuerst ausloggen, um eine neue Gründung für die LEG mit einer anderen E-Mail Adresse zu starten.

Zu beachten: Für den zweiten Zugang ist aktuell noch eine andere E-Mail-Adresse nötig, als bereits für die Verwaltung des vZEV verwendet wird.
Falls Ihr E-Mail-Provider das unterstützt, können Sie natürlich auch Plus-Addressing/Subaddressing nutzen; dabei wird vor dem @ mit einem Pluszeichen (+) ein Alias gesetzt. Beispiel: meineregulaere.email+leg@pvshare.ch. Ob Ihr E-Mail-Provider das unterstützt kann durch Senden einer E-Mail getestet werden (unbedingt testen, bevor eine LEG gegründet wird, ansonsten kann die E-Mail-Verifikation fehlschlagen!).

Der vZEV als Teilnehmer in der LEG

Tritt ein vZEV nun einer LEG bei, so gilt der virtuelle Bilanzmesspunkt als ein LEG Teilnehmer.

Das ändert sich für den vZEV durch den Beitritt zur LEG

Der vZEV funktioniert intern weiterhin wie auch ohne Beitritt zur LEG.

Energie, die der vZEV zuvor vom Netzbetreiber bezogen hatte kann nun aber aus der LEG kommen und zuvor an den Netzbetreiber zurückgespiesene Energie kann in der LEG verkauft werden.

So wird abgerechnet

Der vZEV wird im PVshare Cockpit weiterhin abgerechnet wie zuvor.

Die LEG wird als separater Mandant ebenfalls im PVshare Cockpit abgerechnet.

Zu beachten: Es ist innerhalb des vZEV nicht erkennbar, ob und welche Energiemenge aus der LEG bezogen oder in die LEG zurückgespiesen wurde. Vom Beitritt zur LEG profitiert ohne weitere Vereinbarung bei einem vZEV daher ausschliesslich der/die vZEV-Verantwortliche. Ausgenommen natürlich Fälle, in denen ohnehin nur der/die vZEV-Verantwortliche für Profit verantwortlich ist; wie beispielsweise wenn nur vZEV Verantwortlicher PV-Anlagenbetreiber ist, sowohl in vZEV als auch in LEG.
Selbstverständlich gilt Vertragsfreiheit; niemand hindert an einer Abmachung zu einer nachträglichen Aufteilung von Profit durch den LEG Beitritt. In vielen Fällen - insbesondere bei kleineren vZEV, oder vZEV bei denen ohnehin nur der/die vZEV-Verantwortliche Solaranlagenbetreiber ist - dürfte eine solche Umverteilung weder wirtschaftlich sinnvoll, noch fair sein im Hinblick auf die Verantwortung, die der/die vZEV-Verantwortliche hat. Für die reinen Verbraucher dürfte meist auch kein Überschuss aus der LEG zur Verfügung stehen, zu einem Zeitpunkt, zu dem auch der/die PV-Anlagenbetreiber/in nicht genügend Überschuss liefern kann.
Abschliessend muss dies jedoch im Einzelfall betrachtet werden. Denn die Situationen und vertraglichen Vereinbarungen können so vielfältig sein wie die Vereinbarungen des vZEV internen Tarifs.

Wünschen Sie eine Beratung dazu, kontaktieren Sie gerne einen unserer Fachpartner.

Verteilung der PV-Energie

Die Prioritäten der PV-Energieverteilung ergeben sich aus der Natur der Zusammenschlüsse und der Energiemessung. Daher:

  1. Hausinterner Stromverbrauch (alles vor dem Stromzähler des Netzbetreibers): Solange Energie nicht "aus dem Haus geht", wird diese direkt als Eigenverbrauch verwendet.
  2. vZEV: Gehört der PV-Anlagenbetreiber zum vZEV, so wird die eingespiesene Energie zuerst im vZEV verteilt. Gehört der PV-Anlagenbetreiber nicht zum vZEV sondern zur LEG, so kommt dies natürlich nicht zur Anwendung.
  3. LEG: Zusätzlicher Überschuss wird nun in der LEG verteilt.
  4. Netzbetreiber: Falls dann noch überschüssige Energie vorhanden ist, wird diese dem Netzbetreiber verkauft (oder einem anderen Abnehmer, falls die Energie nicht dem Netzbetreiber verkauft wird).

Zur Verständnis nochmal als Erinnerung: Der gesamte vZEV wird - wenn er einer LEG teilnimmt - wie ein einzelner LEG-Teilnehmer betrachtet.

vZEV oder LEG Gründen

Sie entscheiden im PVshare Cockpit, ob und wann Sie Software-Abos erwerben.

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