vZEV/LEG und Steuerpflicht

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Wer einen vZEV oder eine LEG gründet, fragt sich oft, ob die Einnahmen daraus versteuert werden müssen. Wie die Steuern zu deklarieren sind. Was, wenn gleich mehrere PV-Anlagen im vZEV oder in der LEG sind und Erträge "weitergereicht" werden? Wie sind die steuerpflichtigen Beträge/Einnahmen zu ermitteln? Und wie funktioniert das mit den Mehrwertsteuern?


Müssen Einnahmen aus vZEV/LEG versteuert werden?

Ja, genau so wie Erträge aus verkaufter PV-Energie auch ohne vZEV/LEG versteuert werden müssen. Denn einmalige und wiederkehrende Einkünfte sind gemäss Art. 16 Abs. 1 DBG steuerbar.
Wir arbeiten aktuell noch an einem Steuerauszug, zusammen mit der Steuerbehörde. Sodass das PVshare Cockpit möglichst bequem einen Auszug erstellen kann, ohne dass die Vergütungen manuell zusammengezählt werden müssen. Dieser wird voraussichtlich ab 2026 Q1 verfügbar sein (ohne Gewähr).


Was ist mit der Mehrwertsteuer?

Ob mehrwertsteuerpflichtig oder nicht, wird in den Stammdaten konfiguriert - das PVshare Cockpit richtet sich dann danach.

Ohne MwSt. Pflicht

Von der MwSt. befreit ist aktuell, wer weniger als 100'000 CHF/Jahr umsetzt, was bei praktisch allen privaten vZEV/LEG-Betreibern der Fall sein dürfte.
Sind Sie als vZEV/LEG Verantwortlicher von der Mehrwertsteuerpflicht befreit, so erheben Sie auch keine Mehrwertsteuern und machen keine Vorsteuern geltend.

Bei vZEV bedeutet dies: Die Beträge werden 1:1 so weitergereicht, wie der Netzbetreiber Ihnen diese in Rechnung stellt oder rückvergütet:

  • Der Netzbetreiber erhebt MwSt. auf die bezogene Energie - dieser totale Tarif inkl. MwSt. ist auch das, was Sie im PVshare Cockpit als Tarif vom Netzbetreiber konfigurieren und das PVshare Cockpit damit den vZEV-Teilnehmenden weiterverrechnet
  • Die Rückvergütung von zurückgeliefertem Solarstrom wird ohne MwSt. ausbezahlt - auch das wird allfälligen vZEV Teilnehmern, die auch eine Solaranlage betreiben, 1:1 weitergereicht

Bei LEG bedeutet dies (Typ "Basis LEG"): Keine MwSt. wird erhoben auf die in der LEG ausgetauschte Energie.

Beachten Sie:
Sind Sie nicht MwSt. pflichtig, so wird auf den Stromrechnungen die das PVshare Cockpit erstellt auch keine MwSt. ausgewiesen - das ist gesetzlich vorgeschrieben:
Art. 27 Abs. 1 MWSTG (Mehrwertsteuergesetz) besagt:
"Wer nicht im Register der steuerpflichtigen Personen eingetragen ist oder wer das Meldeverfahren nach Artikel 38 anwendet, darf in Rechnungen nicht auf die Steuer hinweisen."


Bei MwSt. Pflicht

MwSt. Konfiguration im PVshare Cockpit bei MwSt. Pflicht:

MwSt. Konfiguration im PVshare Cockpit Bei Mehrwertsteuerpflicht wird die MwSt. auf den Rechnungen, die das PVshare Cockpit erstellt automatisch ausgewiesen.
Mehrwertsteuerpflichtige rechnen die MwSt. weiterhin wie gewohnt in ihrer Buchhaltung ab. Das PVshare Cockpit bietet keine MwSt.-Abrechnung, weist die MwSt. aber auf den Stromrechnungen/Gutschriften aus.
MwSt. auf Energie die Solaranlagenbetreiber innerhalb des vZEV oder der LEG verkauft haben, ist der Steuerbehörde geschuldet.

Bei vZEV und MwSt. Pflicht des vZEV Verantwortlichen: Das PVshare Cockpit geht davon aus, dass in diesem Fall der Netzbetreiber auch Mehrwertsteuern auf die Vergütungen von zurückgespiesenem Solarstrom auszahlt (wie auch ohne vZEV). Das Cockpit rechnet in diesem Falle die Vergütung (aller) Solaranlagenbetreiber im vZEV so ab, dass MwSt. auf PV-Energie ausbezahlt und ausgewiesen wird. In Einzelfällen kann es je nach Situation trotz MwSt. Pflicht notwendig sein, keine MwSt.-Pflicht zu konfigurieren. Das Weiterreichen der Kosten für vom Netzbetreiber bezogenen Strom hingegen wird zum Nullsummenspiel. Die auf zurückgespiesene PV-Energie zusätzlich erhaltene MwSt. schulden Sie der Steuerbehörde - auch das wird zum Nullsummenspiel und funktioniert identisch ob mit oder ohne vZEV.

Die Verantwortung für korrekte Abrechnungen - und die Einhaltung der geltenden Steuer- und Mehrwertsteuergesetze - trägt der/die vZEV-/LEG-Verantwortliche.


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