vZEV und Steuerpflicht

symbolbild_denkende_frau_mit_rechner

Wer eine vZEV gründet fragt sich oft, ob die Einnahmen daraus versteuert werden müssen. Wie die Steuern zu deklarieren sind. Was, wenn gleich mehrere PV-Anlagen im vZEV sind und Erträge "weitergereicht" werden? Wie sind die steuerpflichtigen Beträge/Einnahmen zu ermitteln? Und wie funktioniert das mit den Mehrwertsteuern?

Müssen Einnahmen aus vZEV versteuert werden?

Ja, genau so wie Erträge aus verkaufter PV-Energie auch ohne vZEV versteuert werden müssen. Denn einmalige und widerkehrende Einkünfte sind gemäss Art. 16 Abs. 1 DBG steuerbar.
Wir arbeiten aktuell noch an einem Steuerauszug, zusammen mit der Steuerbehörde. So dass das PVshare Cockpit möglichst bequem einen Auszug erstellen kann, ohne dass die Vergütungen manuell zusammengezählt werden müssen. Dieser wird voraussichtlich ab 2026 Q1 verfügbar sein (ohne Gewähr).

Was ist mit der Mehrwertsteuer

Auch hier können Kunden von PVshare entspannt sein, egal ob Mehrwertsteuerpflichtig oder nicht. Dies wird bequem in den Stammdaten konfiguriert - das PVshare Cockpit richtet sich dann danach.

Ohne MwSt. Pflicht

Von der MwSt. befreit ist aktuell, wer weniger als 100'000 CHF/Jahr umsetzt, was bei praktisch allen privaten vZEV Betreibern der Fall sein dürfte.
Sind Sie als vZEV Verantwortlicher von der Mehrwertsteuerpflicht befreit, so erheben Sie auch keine Mehrwertsteuern und machen keine Vorsteuern geltend.
Oder einfacher gesagt: Die Beträge werden 1:1 so weitergereicht, wie der Netzbetreiber Ihnen diese in Rechnung stellt oder rückvergütet:

  • Der Netzbetreiber erhebt MwSt. auf die bezogene Energie - dieser totale Tarif inkl. MwSt. ist auch das, was Sie im PVshare Cockpit als Tarif vom Netzbetreiber konfigurieren und das PVshare Cockpit damit den vZEV Teilnehmenden weiterverrechnet
  • Die Rückvergütung von zurückgeliefertem Solarstrom wird ohne MwSt. ausbezahlt - auch das wird allfälligen vZEV Teilnehmern, die auch eine Solaranlage betreiben 1:1 weitergereicht

Beachten Sie:
Sind Sie nicht MwSt. pflichtig, so wird auf den Stromrechnungen die das PVshare Cockpit erstellt auch keine MwSt. ausgewiesen - das ist gesetzlich vorgeschrieben:
Art. 27 Abs. 1 MWSTG (Mehrwertsteuergesetz) besagt:
"Wer nicht im Register der steuerpflichtigen Personen eingetragen ist oder wer das Meldeverfahren nach Artikel 38 anwendet, darf in Rechnungen nicht auf die Steuer hinweisen."

Bei MwSt. Pflicht

MwSt. Konfiguration im PVshare Cockpit bei MwSt. Pflicht:

MwSt. Konfiguration im PVshare Cockpit Bei Mehrwertsteuerpflicht wird die MwSt. auf den Rechnungen die das PVshare Cockpit erstellt automatisch ausgewiesen.
Mehrwertsteuerpflichtige rechnen die MwSt. weiterhin wie gewohnt in ihrer Buchhaltung ab. Das PVshare Cockpit bietet keine MwSt. Abrechnung, weist die MwSt. aber auf den Stromrechnungn/Gutschriften stets aus, davon ausgehend, dass in diesem Fall der Netzbetreiber auch Mehrwertsteuern auf die Vergütungen von zurückgespiesenem Solarstrom auszahlt (wie auch ohne vZEV). Das Weiterreichen der Kosten für vom Netzbetreiber bezogenem Strom wird zum Nullsummenspiel. Die auf zurückgespiesene PV-Energie zusätzlich erhaltene MwSt. schulden Sie der Steuerbehörde - auch das wird zum Nullsummenspiel und funktioniert identisch ob mit oder ohne vZEV.


Starten Sie jetzt den Prozess zur Gründung eines vZEV und nutzen Sie das PVshare Cockpit:

Jetzt starten: Kostenlose Abklärung / Gründung eines virtuellen ZEV

Weiter zu

Andere Unterseiten von Know-How: