Wie unterscheidet sich ein vZEV von einer LEG?
Eine LEG (lokale Elektrizitätsgemeinschaft) ist seit 2026 möglich, ein virtueller ZEV (vZEV) seit 01.01.2025. Während ein vZEV auf den gemeinsamen Netzanschlusspunkt begrenzt ist und keine Netzgebühren anfallen, fallen bei einer LEG Netzgebühren an und sie ist in grösserem Rahmen möglich.
Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede und Gemeinsamkeiten.
Aspekt
vZEV (Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch)
LEG (Lokale Elektrizitätsgemeinschaft)
Begrenzung
Gemeinsamer Netzanschlusspunkt
Gleiches Gemeindegebiet (Netzebene NE5 oder 7, keine Spannungsebenen über 36 kV)
Ja (Grossteil der Netzgebühren um 20 oder 40 % reduziert)
Varianten
Keine
LEG Vertreter verrechnet nur in LEG ausgetauschte Energie ("Basis LEG") oder gesamte Energie
Freier Marktzugang durch Zusammenschluss
Möglich, wenn vZEV als Gesamtes berechtigt wird
Nein, nur wenn einzelner LEG-Teilnehmer Zugang zum freien Markt hat (LEG ändert nichts daran)
Leistungstarif (falls relevant)
Kann zu markanten Einsparungen führen, da Leistungsmaximum des gesamten vZEV gilt (Kann mit dem PVshare Cockpit optimiert werden)
Keine Änderung gegenüber kein LEG-Beitritt
Monatliche Grundgebühren
Einsparung: Fallen nur noch einmal an für den vZEV
Keine Änderung gegenüber kein LEG-Beitritt
Statistiken im PVshare Cockpit
Ja, auch für alle vZEV-Teilnehmer
Ja, auch für alle LEG-Teilnehmer *
Zuteilung der im Zusammenschluss ausgetauschten Energie
Proportional (durch PVshare Cockpit)
Proportional (durch VNB)
Verantwortlich
vZEV-Verantwortlicher
VNB / LEG Vertreter/Verantwortlicher
Abrechnung
vZEV-Verantwortlicher und PVshare Cockpit
LEG Vertreter und PVshare Cockpit
Möglich ab
2025
2026
Mindestanzahl Teilnehmer
2
2
Vorteil
Deutlich höherer Profit als LEG
LEG-Verantwortlicher muss nur in LEG ausgetauschte Energie in Rechnung stellen. Netzbetreiber verrechnet Netzbezug weiterhin direkt an die LEG-Teilnehmer (bei Variante "Basis LEG")
Datenübertragung
Per herkömmlichen Lastgangdaten nach SDAT-CH ("ValidatedMeteredData", E66) Aus Daten gehen keine Informationen zur vZEV Zugehörigkeit hervor
Standardisiert. Neue SDAT-CH Version wird per 24.03.2026 eingeführt In den Daten ist die Zugehörigkeit zur LEG (Community ID) und der LEG-Typ (Community Type) enthalten
* Optimierungspotenziale sind auch bei LEG in den Statistiken im PVshare Cockpit sichtbar, wenn alle Lastgangdaten der LEG-Teilnehmer übermittelt werden. Das ist auch nötig, damit das PVshare Cockpit die Daten automatisch überprüfen kann. Daher muss das explizite Einverständnis der LEG-Teilnehmer für die Übermittlung aller LEG-Lastgangdaten eingeholt werden; zudem muss die LEG entsprechend beim Netzbetreiber angemeldet werden.
Dieses Einverständnis wird standardmässig mit der Dokumentvorlage zur Einverständniserklärung eingeholt, die im LEG-Gründungsprozess im PVshare Cockpit downloadbar ist. (Details: Siehe Inhalt in "Diese Einverständnisse sind erforderlich".)
Diese Einverständnisse sind bei LEG erforderlich
Damit Statistiken im PVshare Cockpit aussagekräftig sind, Optimierungspotenziale identifiziert werden können und eine automatische Überprüfung der Daten möglich ist, ist die explizite Zustimmung jedes LEG-Teilnehmers erforderlich.
Der LEG Gründungsprozess im PVshare Cockpit führt durch diesen Prozess.
Zur Vollständigkeit, nachfolgend die technischen Einzelheiten.
Zustimmung, dass alle LEG-Lastgangdaten übermittelt werden dürfen. Das sind konkret:
Für Lastgangdaten (ValidatedMeteredData):
Wirkenergie (EnergyProductIdentificationCode 8716867000030 → LGZ-LEGT / EGZ-LEGT, d. h. Wirkenergie auf Teilnehmerebene als Basis der LEGT-Aggregation)
Local active energy (EnergyProductIdentificationCode 2404050010123 → LGZ-LEGE aka B_LEG / EGZ-LEGE aka E_LEG)
Residual active energy (EnergyProductIdentificationCode 2404050010124 → LGZ-LEGR aka B_VNB / EGZ-LEGR aka E_VNB).
Zusätzlich werden für statistische Auswertungen sowie zur automatischen Plausibilisierung der Daten alle aggregierten LEG-Daten benötigt (AggregatedMeteredData, LEGT, LEGE, LEGR, jeweils EGS und LGS).
Diese Daten sind Voraussetzung für die automatische Validierung und Auswertung im PVshare Cockpit; ohne vollständige Übermittlung können keine konsistenten Statistiken oder Prüfungen durchgeführt werden.
Zusammengefasst lässt sich festhalten: Während ein vZEV deutlich profitabler sein kann als eine LEG, hat eine LEG den Vorteil, dass die Energie vom/zum Netzbetreiber weiterhin direkt durch den Netzbetreiber abgerechnet wird (LEG-Typ "Basis LEG") und deutlich mehr Teilnehmer möglich sind. Es ist möglich - und meist wirtschaftlich sinnvoll - einen vZEV zu gründen und anschliessend damit auch einer LEG beizutreten (oder selbst eine LEG zu gründen).
Wann ist ein vZEV und wann eine LEG sinnvoll?
Da bei einem vZEV keine Netzgebühren anfallen, lassen sich damit höhere Renditen erzielen - für alle Parteien.
Ist ein vZEV möglich, so macht es also zunächst Sinn, diesen so gross wie möglich zu realisieren.
Zur Vollständigkeit sei erwähnt: Falls ein vZEV mit sehr vielen Teilnehmern möglich ist, natürlich reduziert auf eine sinnvolle Grösse.
In folgenden zwei Fällen kann es Sinn machen, mit dem vZEV auch einer LEG beizutreten (oder selbst eine LEG zu gründen):
Wenn der vZEV noch immer genügend PV-Überschuss hat, der dem Netzbetreiber verkauft wird.
Wenn der vZEV einen zusätzlichen Strombedarf hat, der über die im vZEV erzeugte PV-Energie hinausgeht. Oder anders gesagt: Wenn auch an sonnigen Tagen noch viel Energie vom Netzbetreiber gekauft wird.
Wie ermitteln?
Es stellt sich die Frage, wie das bei einem vZEV gemessen/erkannt werden kann.
Das PVshare Cockpit stellt Statistiken zur Verfügung, mit denen dies sehr einfach ermittelt werden kann.
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