Im Gegensatz zu einem vZEV, ist eine LEG nicht auf den gemeinsamen Netzanschlusspunkt begrenzt. Es kann das örtliche Netz für den Energieaustausch genutzt werden, dafür fallen um 20 bis 40 % reduzierte Netzgebühren an, die bei einem vZEV entfallen. Die Unterschiede zwischen vZEV und LEG finden Sie hier.
Fragen Sie beim Netzbetreiber nach, welche möglichen Teilnehmer es gibt. Einige Netzbetreiber ermöglichen dies bequem auf einer Website.
Der Netzbetreiber muss innerhalb 15 Arbeitstagen Auskunft geben.
Fragen Sie die Ihres Erachtens sinnvollsten/gewinnbringendsten Teilnehmer an, ob Interesse zur Teilnahme an der LEG besteht.
Melden Sie die LEG beim Netzbetreiber an.
Sie können eine LEG problemlos bereits anmelden. Teilen Sie dem Netzbetreiber folgendes mit für die automatische Datenübermittlung:
Bitte Daten über swisseldex Datahub (per Branchenstandard SDAT-CH im ebIX Format) an PVshare übermitteln: EIC 12X-00000020CH-P (Rolle: CEM).
Beachten Sie: Rechtlich ist ein Netzbetreiber erst ab 01.01.2026 verpflichtet, eine LEG Anmeldung zu akzeptieren. Der Netzbetreiber kann aber nach eigenem Ermessen eine frühere Anmeldung akzeptieren.
Mit PVshare können LEG abgerechnet werden, die per 01.01.2026 starten.
Sobald der LEG Gründungsprozess im PVshare Cockpit verfügbar ist, können Sie Ihre LEG erfassen. Dies wird bis Ende 2025 der Fall sein (Tipp: Abonnieren Sie unseren Newsletter, um zu erfahren, wann es soweit ist).
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